Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 52. 
485 
6. Im § 46 „Laufschreiben über Postsendungen“ erhält die Ziff. Ifolgende Fassung: 
I. Die Gebühr für den Erlaß eines Laufschreibens beträgt 20 Pf. 
Sie. 
wird erst erhoben, wenn die richtige Aushändigung der Sendung an den Empfänger 
festgestellt wird. 
In demselben § (46) sind die Ziff. II und III zu streichen; die 
Ziff. IV erhält die Bezeichnung II. 
7. Vorstehende Anderungen treten am 1. Oktober 1917 in Kraft. 
Muünchen, den 20. September 1917. 
J. V. 
Staatsrat Dr. v. Endres. 
  
Nr. 1004b 6. 
Bekanntmachung über die Verlegung des Bezirksamts Neustadt a. WN. nach Weiden. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß vom 
1. November 1917 ab zunächst auf die Dauer der Kriegsverhältnisse der Sitz des K. Be- 
zirksamts Neustadt a. WN. und zugleich der Amtssitz des K. Bezirksarztes und des Be- 
zirkstierarztes von Neustadt a. WN. nach Weiden verlegt werden. 
München, den 20. September 1917. 
Dr. v. Grettreich. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreichs. 
In die Adels-Matrikel wurden eingetragen 
für ihre Person als Ritter des Verdienst— 
ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter— 
klasse am 12. September 1917: 
der Ministerialrat im K. Staatsministerium 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten, Ministerialdirektor Dr. Theodor Ritter 
von Winterstein, 
der Ministerialdirektor im K. Staatsmini- 
sterium der Finanzen, Ministerial-Forstabtei- 
lung, Hermann Ritter von Reisenegger, 
der Ministerialrat im K. Staatsministerium 
der Finanzen und stellvertretender Bundesrats- 
bevollmächtigte, Ministerialdirektor Dr. Wil- 
helm Ritter von Wolf, 
die Ministerialräte im K. Staatsministerium 
für Verkehrsangelegenheiten Ferdinand Ritter 
von Stiegelschmitt, Johann Ritter von 
Wicklein und Eugen Ritter von Haus- 
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