Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Muster 8. 
(Ausführungsbestimmungen 8 20 Nr. 8 Abs. 2) 
Gefärderungsunternehmer: 
Schiffer 
Elofführer 
Schiff: 
  
Steuerbegleitzettel Rr. 
Der unterzeichnete Betriebsunternehmer 
— bekennt hierdurch, das die Reichsabgabe von der Beförderung der nachstehend unter Nr. 1 bis 
verzeichneten 9s von ihm zur Entrichtung beide (GBegeichnung der. Steuerstelle). rrv. „ 
in...-..........-...........-....-.................·.-.................... übernommen worden ist*), — 
— bescheinigt hiermit zur Erlangung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2, 3 des Gesetzes 
daß die nachstehend unter 9r. aufgeführten Güter — den Zmwecken des eigenen Beförderungs- 
unternehmers dienen — aus dem Ausland eingegangene — nach dem Ausland auszuführende — 
Waren betreffen'). 
Die Fürr sind im Steuerbuche des Unterzeichneten unter der Nummer dieses Steuerbegleit- 
zettels eingetragen. 
, den ten. 19 
(Firmenstempel) (Firmagggz 
  
  
  
a) Zahl der Packstücke 
und Art der Verpackung Angabe der näheren Zweck- 
  
Ausladungsort des Gutes 
Lfd. b) Gattung bestimmung des Gutes bei 
und c) Gewicht 
Nr. oder Inanspruchnahme 
Empfänger d) Zusammenstellun · 
g J der Steuerbefreiung 
1 2 3 4 
  
  
  
  
  
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
	        
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