Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
eset und L 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 58. 
München, den 17. Oktober 1917. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 15. Oktober 1917 über die Gewährung von Vorschüssen zur Beschaffung von Winter 
vorräten und von Kleidung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
-— 
Nr. 28800. 
Bekanntmachung über die Gewährung von Vorschüssen zur Beschaffung von Wintervorräten 
und von Kleidung. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Äußern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für firchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
1. 
1 Den etatsmäßigen Staatsbeamten, dann den Beamten im Sinne des Art. 1 des 
Beamtengesetzes und den Personen, die ohne als Beamte im Sinne des Art. 1 des Be- 
amtengesetzes erklärt zu sein, mit den Verrichtungen solcher Beamten ständig betraut sind 
(Art. 25 B.), kann, sofern sie einen Gehalt oder einen fortlaufenden Bezug aus der 
Kasse des Staates oder der K. Bank erhalten, zur Beschaffung von Wintervorräten (an 
Kartoffeln, Gemüse, Heizstoffen usw.) und von Kleidung auf Antrag ein Vorschuß gewährt 
werden. 
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