Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
Geseh= und Verordunngscgut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 19. 
Munchen, den 10. April 1917. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 28. März 1917, das Karl Freiherr von Thüngen'sche Familienfideikommiß betreffend. 
  
  
  
Bekanntmachung, das Karl Freiherr von Thüngen'sche Familienfideikommiß betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bapern. 
Von dem K. Oberlandesgerichte Bamberg wird unter Bezugnahme auf das Ausschreiben 
in dem Gesetz= und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern für 1915 Nr. 57 S. 693 
beurkundet, daß der Stifter des Fideikommisses Herr Gutsbesitzer und derzeitiger Landrats- 
präsident Karl Freiherr von Thüngen in Roßbach durch schriftliche Erklärung vom 
März 1917 bezüglich der von ihm in das „Karl Freiherr von Thüngen'sche 
Familienfideikommiß“ einverleibten beweglichen Sachen bestimmt hat: 
1. Die große Ausstattungstruhe soll nach dem Aussterben seines Mannesstammes 
an das Luitpold-Museum in Würzburg übergehen. 
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