Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1005 
(6) Die Marken der dritten Gruppe umfassen die Werte von 10 bis 500 Mark, 
sind im Kupferdruck ausgeführt und haben folgende Farbentönungen: 10 Mark rot, 15 Mark 
blau, 20 Mark braun, 25 Mark gelbbraun, 50 Mark grün, 100 Mark rotviolett, 200 
Mark rot, 300 Mark blau, 400 Mark braun, 500 Mark blauviolett. Sie sind ein- 
schließlich der gezähnten weißen Ränder etwa 50 mm hoch und 30 mm breit. Das Mittel- 
feld zeigt in ovalem Rahmen auf dunklem Grunde das Brustbild einer nach links blickenden, 
mit Kaiserkrone und Eichenkranz geschmückten Germania in Seitenansicht. Der Raum neben 
dem ovalen Rahmen ist mit Eichenlaub gefüllt. Der obere Nand trägt die Inschrift 
„DEUTSCHES REICH“ hell auf dunklem Grunde. Zu beiden Seiten unterhalb des 
Nahmens, zum Teil in das Oval hineinragend, befinden sich zwei rechteckige Felder mit der 
dunklen Wertziffer auf hellem Grunde. Dazwischen ist das Wort „MARK“, hell auf 
dunklem Grunde, angebracht. Darunter folgt in der ganzen Breite der Marke ein leicht 
guillochiertes Feld, an das sich als untere Begrenzung das Wort „GRUNDSTUCKS- 
STENPEL“, bunkel auf hellem Grunde, anschließt. 
8 182. 
(1) Über Abgabebeträge von mehr als 1000 Mark werden Stempelbogen ausgefertigt. 
Die Ausfertigung ist schriftlich bei einer zuständigen Steuerstelle zu beantragen. Der Antrag 
hat den Wertbetrag in Buchstaben zu enthalten. 
(2) Die Stempelbogen tragen den Vordruck: 
Nr.— 
Gültig uͤber M— — Pf. — Stempel 
buchstsbisch- 
  
(Ort, Tag, Monat, 
Jahr in Buchstaben) 
—n—n 
..’ 
(3) Die Bogengröße des Stempelpapiers beträgt 21: 33 cm (Reichsformat). Auf der 
ersten Seite des Bogens befindet sich links oben ein runder Stempel von 32 mm Durchmesser 
mit einem nach links blickenden, mit Kaiserkrone und Eichenlaub geschmückten Germaniakopf 
in Seitenansicht auf dunklem Grunde. Darüber stehen die Worte „DEUTSCHES REICH“ 
b) Stempel 
bogen.
	        
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