Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1049 
Eingegangen den ten 19 Muster 4. 
Nr. des Anmeldungsbuchs. (Aussührungsbestimmungen § 22) 
Nr. des Einnahmebuchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Anmelung 
zur 
Versteuerung und Abstempelung von ausländischen Wertpapieren nach dem Reichsstempelgesetze. 
D Unterzeichnete beantrag die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten 
Wertpapiere und damit einverstanden, daß dem Überbringer der unten ausgefertigten Empfangsbe- 
scheinigung gegen deren Aushändigung die abgestempelten Wertpapiere zurückgegeben werden, sowie daß 
die Steuerstelle zur Prüfung der Legitimation des Uberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, 
aber nicht verpflichtet sein soll. 
, den ten 19 
Vor- und Zuname, 
— lders 
(Des Anmelder 1 Wohnort und Wohnung) 
Die umstehend verzeichneten Wertpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden 
nach erfolgter Abstempelung dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die 
Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Überbringers dieser Empfangsbescheinigung 
zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
.................................... ,den ten 19 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle.) 
182
	        
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