Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1063 
Muster 10. 
(Ausführungsbestimmungen § 46) 
Eingegangen den ten 19 
Nr. des Anmeldungsbuchs. 
Nr. des Einnahmebuchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Anmeldung 
zur 
Versteuerung und zur Abstempelung von Gewinnanteilschein= und Zinsbogen nach 
dem Reichsstempelgesetze. 
D Unterzeichnete beantrag Unter Beifügung der zugehörigen Wertpapiere — 
die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten Gewinnanteilscheinbogen — Zins- 
bogen — und damit einverstanden, daß dem UÜberbringer der unten ausgefertigten Empfangs- 
bescheinigung gegen deren Aushändigung nach Abstempelung die Bogen — und beigefügten Wert- 
papiere — zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerstelle zur Prüfung der Legitimation des 
Überbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. 
, den ten 19 
Vor- und Zuname, 
(Des Anmelders . Wohnort und Wohnung) 
  
  
Nuicht Zutreffendes ist zu streichen. 
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Gewinnanteilscheinbogen — Zinsbogen und die zugehörigen Wert- 
papiere — sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung 
dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuerstelle behält sich 
das Recht vor, die Legitimation des Uberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch 
zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
, den ten 19 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle)
	        
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