Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 
1103 
Eingegangen den ttten. 19. Muster 26. 
Nr. des Anmeldungsbuchs. (eAnsführungebestimmungen - 134, 
14, 148, 145, 142, 157, 700) 
(Amtsstempelabdruck). 
Anmeldung eines Kraftfalirzeugs 
zum Zwecke der 
Erteilung einer Erlaubniskarte zur Personenbeförderung auf öffentlichen 
Wegen und Plätzen 
aus Anlaß 
a) der erstmaligen Einstellung eines Kraftfahrzeugs, 
b) des Ersatzes eines Kraftfahrzeugs durch ein anderes, 
c) des Ablaufs der Gültigkeitsdauer einer erteilten Erlaubniskarte, 
) der Umschreibung einer Erlaubniskarte auf eine andere Person, 
J) der steuerpflichtigen Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeugs durch den Mieter usw., 
1) der Ausstellung oder Verlängerung einer Erlaubniskarte für ein ausländisches Kraftfahrzeug 
gemäß § 157, 
t) der Ausstellung einer Erlaubniskarte für ein ausländisches Kraftfahrzeug gemäß § 160. 
— — — 
Anleitung. 
1. Nicht Zutreffendes ist in dem obigen Vordruck zu streichen. 
2. Die Spalten 1 bis 9 umstehend sind vom Anmelder auszufüllen (zu g., soweit § 153 der Ausführungsbe- 
stimmungen es vorschreibt). 
3. Die Anmeldung ist unter der Eintragung in den Spalten 1 bis 9 mit Orts- und Zeitangabe zu versehen und 
vom Anmelder zu unterschreiben.
	        
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