Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

1106 
Muster 27. 
(Ausführungsdestimmungen 
88 186, 145, 147, 157) 
(Vorderseite). 
Steuer karte 
gLululg auf dle Zeit vom m0 bis — 19 
  
  
  
  
................................................................................................. In. 
zu dem nachstehend beschriebenen r Kraftfahrzeuge: 
Art dos fah 
polizellienes nereieiddei nn art der ateioistang des itzer 
kennzeichen nummer des wubretel Krattauelle ahrzan Elgengewicht gEloenesfise 
und Nummer des WMotor in kras â 
  
(Nleht Zutreffendes Ist zu streichen). 
  
  
in — 
  
  
  
  
  
  
  
Olese Steuerkarte ist bel der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentilchen Wegen und Pliätzen stets 
mltzuführen und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Pollzelbeamten auf Verlangen vorzu- 
Lur Beachtung : zelgen. Splestens am 3. Tage vor Ablauf der Gültigkeltsdauer der Steuerkarte Ist #ür den Fall 
o 
der Welterbenutzung des Krastlahrzeugs von dem Elgenbessltzer die Ausstellung einer neuen 
Steuerkarte zu beantragen. 
(Rückseite). 
Für das vorseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist auf die Gültigkeitsdauer dieser Karte 
die Reichsstempelabgabe mit 
  
In Suchstaben —— — Pl. 
entrichtet worden. 
— Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte 07. der Bezirks- 
listedse .... in . — Eine Abgabe war 
hierbei nicht zu erheben. — 
Nr. der Bezirksliste. NN32* ------..-.... ,den...... ton»»«»»»»» 19 
. Amts- 
Nr. 4 Anmeldungsbuchs. i stempel (Steuerstelle) .. . . . . . . . . . . . . .. 
  
Einnahmehuchs. Abdruck. 
(Unterschriften) 
Ueberlässt der Elgenbesltzer das Kraltlahrzeug auf Zelt elnem anderen zu Besltz, so hat auf 
Zur Beachtung: dlese Zelt auch der andere frr seine Person eline Steuerkarte zu lösen, solern es sich ulcht 
bloss um elne unentgeliliche Ueberlassung zum vorlbergebenden Gebrauche handelt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.