Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 
1109 
  
Keunzeichnung des 
inländischen ausländischen 
Kraftfahrzengs 
a) Polizeiliches Kennzeichen 
  
Die Erlaubniskarte für 
inländische ausländische 
Kraftfahrzeuge ist 
  
  
Bemerkungen 
  
  
b) Ausstellungstag und ) polizeili ichen ausgestellt G. B. über Erneuerung 
Nummer * Zulassungs- ennzeichen fr die Zeit ausgestelit der Erlaubniskarte und 
bescheinigung. " ·, von a) für. Tage Löschungen) 
e) Aushändigung des Kenn= b)Heimatliches Kennzeichen bis b) für die Zeit 
zeichens durch die Polizei. und Nationalitätszeichen b) ausgehändigt von 
behörde in ... ... am bis 
9 # 10 11 12 13 
  
 
	        
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