Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

1126 
(Seite 4) 
die Hauptniederlassung in Berin. 58600 460 A 20 pf. 
die Zweigniederlassung in Cöln . . 3780 403, 60 
zusammen in Prenßen. .. 9 380 803 s 80 Pf. 
die Zweigniederlassung in München 1 780 000 4ál — Pf. 
die Zweigniederlassung in Nürnberg. . . 880 000 50 
zusammen in Bayern. 2 460 000 50 „ 
usw. 
  
Sofern der in dem Vordruck zur Verfügung stehende Raum nicht ausreicht, ist die Verteilung der Habenzinsen auf 
besonderer unter Orts- und Zeitangabe unterschristlich zu vollzichenden Beilage vorzunehmen. In diesem Falle ist unter 
3b lediglich auf die Beilage zu verweisen. 
4. Der Vordruck unter 2 a der Steuerfestsetzung ist nur auszusüllen, wenn der Gesamtbetrag der Habenzinsen nicht 
mehr als 50 000 4 beträgt. 
Der Vordruck unter 2 b der Steuerfestsetzung ist insoweit zu streichen, als die untere Grenze der Staffel den Ge- 
samtbetrag der Habenzinsen übersteigt. Der darüber hinansgehende Teil der letzteren ist unter c zu verrechnen. 
insgesaztt A .. Pf.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.