Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1141 
Muster 39. 
(Ausführungsbestimmungen § 205) 
Uberwachungsliste, 
betreffend 
die Zahlung der Reichsstempelabgabe für gebundenen Grundbesitz. 
Dieses Buch enthält... Blätter, 
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Geführt von 
æeichneten belegten Schnur durchæogen 
  
  
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Anleitung. 
1. Die Ueberwachungsliste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Steuerstelle aufzubewahren. 
2. Für die Eintragung jedes einzelnen Steuerfalls sind 2 Seiten bestimmt. · · 
3. Nach vollständiger Erledigung des Steuerfalls ist die Eintragung mit roler Tinte zu durchstreichen. · 
4. Für jede einzelne Eintragung ist ein mit der Eintragungsnummer zu versehendes Feicgbet anzulegen, in 
« - ie di i Schriststü fzunehmen sind. 
das der Steuerbescheid sowie die sonstigen eutstehenden Verhandlungen und Schriststücke aufzune U 4 # 
5. Die hepn von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit 
sortlaufenden Blattzahlen handelt.
	        
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