Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 78. 1227 
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Im § 16 „Verschluß der Pakete und Wertsendungen; Kennzeichnung der von der 
Reichsabgabe befreiten Pakete“ erhält der Anfang folgenden Wortlaut: 
1 Gewöhnliche, Wertpakete bis 100 — sowie Einschreibpakete müssen so ver- 
schlossen sein, « 
.Jndemselben§(16)unternistanstattdesWortes»Wertsendungen« 
zu setzen: 
Wertbriefe sowie Wertpakete über mehr als 100 4 
. In demselben §8 (16) unter u ist am Schlusse statt des Wortes „Geld- 
sendungen“ zu setzen: 
Briefen mit Geldstücken und Eeesferdung über mehr als 100 . 
.In der ÜUberschrift des § 17 „Besondere Anforderungen an Verpackung und 
Verschluß der Geldsendungen“ ist statt des Wortes „Geldsendungen“ zu setzen: 
Briefe mit Geldstücken und Geldsendungen über mehr als 100 , 
Im 8§ 30 „Zeit der Einlieferung“ unter vun ist hinter „Einschreibsendungen“ 
einzuschalten: 
Wertpakete bis 100 . 
Im § 36 „Bestellung und Bestellgebühren“ unter 1 erhält der Anfang des 
letzten Unterabsatzes folgenden Wortlaut: 
Gewöhnliche Briefsendungen und Pakete sowie Wertpakete bis 1004 — 
Im § 39 „An wen die Sendungen auszuhändigen sind“ unter wist im zweiten 
Satze hinter „gewöhnlicher Briefsendungen“ ein Beistrich zu setzen. Statt 
der darauf folgenden Worte „und gewöhnlicher Pakete“ ist zu setzen: 
gewöhnlicher Pakete und von Wertpaketen bis 100 , 
In demselben § (39) unter v erhält der Anfang folgenden Wortlaut: 
v Gewöhnliche Briefsendungen und Pakete sowie Wertpakete bis 100 .“ oder 
die Paketkarten, 
In demselben § (39) unter vn erhält der Anfang folgenden Wortlaut: 
run Einschreibsendungen, Wertbriefe bis 800 —K und Wertpakete über 100 bis 
800 —N& oder die zugehörigen Ablieferungsscheine und Paketkarten (8 36, r und n) 
In demselben § (39) unter vn erhält der Unterabsatz 2 im Anfang 
folgenden Wortlaut: 
Sind Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 ., Einschreibsendungen 
In demselben § (39) unter x erhält der Anfang folgenden Wortlaut: 
X Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 .#, Einschreibsendungen und 
Postanweisungsbeträge sowie gewöhnliche Pakete und Wertpakete bis 100 gegen 
Rückschein
	        
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