Nr. 78. 1227
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Im § 16 „Verschluß der Pakete und Wertsendungen; Kennzeichnung der von der
Reichsabgabe befreiten Pakete“ erhält der Anfang folgenden Wortlaut:
1 Gewöhnliche, Wertpakete bis 100 — sowie Einschreibpakete müssen so ver-
schlossen sein, «
.Jndemselben§(16)unternistanstattdesWortes»Wertsendungen«
zu setzen:
Wertbriefe sowie Wertpakete über mehr als 100 4
. In demselben §8 (16) unter u ist am Schlusse statt des Wortes „Geld-
sendungen“ zu setzen:
Briefen mit Geldstücken und Eeesferdung über mehr als 100 .
.In der ÜUberschrift des § 17 „Besondere Anforderungen an Verpackung und
Verschluß der Geldsendungen“ ist statt des Wortes „Geldsendungen“ zu setzen:
Briefe mit Geldstücken und Geldsendungen über mehr als 100 ,
Im 8§ 30 „Zeit der Einlieferung“ unter vun ist hinter „Einschreibsendungen“
einzuschalten:
Wertpakete bis 100 .
Im § 36 „Bestellung und Bestellgebühren“ unter 1 erhält der Anfang des
letzten Unterabsatzes folgenden Wortlaut:
Gewöhnliche Briefsendungen und Pakete sowie Wertpakete bis 1004 —
Im § 39 „An wen die Sendungen auszuhändigen sind“ unter wist im zweiten
Satze hinter „gewöhnlicher Briefsendungen“ ein Beistrich zu setzen. Statt
der darauf folgenden Worte „und gewöhnlicher Pakete“ ist zu setzen:
gewöhnlicher Pakete und von Wertpaketen bis 100 ,
In demselben § (39) unter v erhält der Anfang folgenden Wortlaut:
v Gewöhnliche Briefsendungen und Pakete sowie Wertpakete bis 100 .“ oder
die Paketkarten,
In demselben § (39) unter vn erhält der Anfang folgenden Wortlaut:
run Einschreibsendungen, Wertbriefe bis 800 —K und Wertpakete über 100 bis
800 —N& oder die zugehörigen Ablieferungsscheine und Paketkarten (8 36, r und n)
In demselben § (39) unter vn erhält der Unterabsatz 2 im Anfang
folgenden Wortlaut:
Sind Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 ., Einschreibsendungen
In demselben § (39) unter x erhält der Anfang folgenden Wortlaut:
X Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 .#, Einschreibsendungen und
Postanweisungsbeträge sowie gewöhnliche Pakete und Wertpakete bis 100 gegen
Rückschein