Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

1228 
15. Im 8 42 „Abholung der Sendungen“ unter woist im letzten Satze hinter 
„Briefsendungen“ das Wort „und“ zu streichen und dafür ein Beistrich zu 
setzen. Der Beistrich hinter den darauffolgenden Worten „gewöhnliche 
Pakete“ ist zu streichen und dafür zu setzen: 
und für Wertpakete bis 100 M, 
16. In demselben 8 (42) unter vu, 3 erhält der Anfang folgenden 
Wortlaut: 
3. Wenn Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 .&, Einschreibsendungen 
17. Im § 43 „Aushändigung der Sendungen und Geldbeträge gegen Rückgabe der 
Paketkarten, Ablieferungsscheine und Postanweisungen“ unter # ist hinter „Paketen“ 
einzuschalten: 
und Wertpaketen bis 100 4 
18. In demselben § (43) unter tist statt „Wert= und“ zu setzen: 
Wertbriefen, Wertpaketen über mehr als 100 J“, 
19. In demselben § (43) ist unter im, 1 und 2 hinter „gewöhnliche Pakete“ vor 
dem Beistrich zu setzen: 
und Wertpakete bis 100 M 
20. In demselben § (43) ist unter m, 2 statt der Worte „Wert= und? zusetzen: 
Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 M, 
Vorstehende Anderungen treten am 15. November 1918 in Kraft. 
München, den 12. November 1918. 
v. EPranendorfer. 
Nr. 23/2543 
P N 1 
  
Bekanntmachung, die Postordnung für Bayern vom 24. März 1917 betreffend. 
Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Postordnung für Bayern vom 24. März 1917 (Gesetz= und Verordnungsblatt 
Nr. 21 vom 20. April 1917) wird, wie folgt, geändert: 
1. Im § 5 „Verschluß der Postsendungen“ ist in Ziff. I, 2. Abs. im ersten Satz 
hinter „Paketen“ einzufügen: 
sowie Wertpaketen bis 100
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.