Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

1243 
eseh und Verordnungs-Blatt 
für den 
Volksstaat Bayern. 
Nr. 81. 
München, den 28. November 1918. 
Inhalt: 
Verordnung vom 22. November 19|18, betreffend Baukostenzuschüsse. — Verordnung vom 22. November 1918, 
betreffend Maßnahmen gegen Wohnungsmangel und Oddachlosigkeit. 
Verordnung, 
betreffend Baukostenzuschüsse. 
Die Regierung des Volksstaates Bayern verordnet hiemit unter Bezugnahme auf die 
Bestimmungen über Gewährung von Banzuschüssen aus Reichsmitteln was folgt: 
Zwei Drittel des aus Reichsmitteln nicht gedeckten Teiles der Baukostenüberteuerung 
— also zwei Sechstel des ganzen zu ersetzenden Aufwandes — wird aus Mitteln des 
Volksstaates Bayern gedeckt unter der Voraussetzung, daß der Rest — ein Sechstel — 
von den Gemeinden aufgebracht wird. 
Das Ministerium für soziale Fürsorge wird mit dem weiteren Vollzuge der Angelegen- 
heit — soweit erforderlich im Benehmen mit dem Finanzministerium — betraut. Es ist 
Landeszentralbehörde im Sinne der Bestimmungen für die Gewährung von Bauzuschüssen 
aus Reichsmitteln. 
209 "Z
	        
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