864 Erste Hilfe bei Unglücksfällen.
oft noch wiederzubeleben, wenn keine Blutergüsse in die Schädelhöhle stattgefunden
haben. Zur Wiederbelebung reinigt man zuerst Nase und Mund
und überzeugt sich, ob der Schlund frei ist; dann läßt man den Oberkörper
tiefer liegen, damit etwa angesammelte Wassermassen abfließen können.
Darauf leite man die künstliche Atmung ein und erwärme gleichzeitig den
Verunglückten mittelst Wärmflaschen und Frottieren. Bürsten der Fußsohlen,
warme Klistiere, Herzmassage, warmes Vollbad führen dann oft zum Ziele,
aber man muß mit den Bemühungen stundenlang aushalten.
Fällt man irgendwo in ein tiefes Wasser, so halte man den Atem an
und trachte die Stellung eines Schwimmenden einzunehmen; oft treibt das
Wasser den Körper in die Höhe, und hat man sich durch Schreck nicht
lähmen lassen, so kommt man rasch in die Lage eines Schwimmenden
N—N* und kann sich selbst retten. Wer
— · aber nicht schwimmen kann, ist
stets übel daran! Darum lasse
man die Jugend sich beizeiten
mit dem nassen Element vertraut
machen, lasse sie schwimmen und
rudern lernen, auch das Springen
ins Wasser und das Unter—
tauchen sollte methodisch von
Knaben und Mädchen unter Lei—
tung eines tüchtigen Schwimmmeisters
geübt werden. Fig. 480 zeigt uns eine Schwimmerin mit einer
Korktafel auf dem Rücken, die mit ausgebreiteten Gliedern in die
Höhe treibt.
Fig. 481 zeigt uns, wie man die verschluckten Wassermassen bei einem
Ertrunkenen am besten herausbefördert: Bauchlage, Druck auf die Magengegend,
stoßweise Erschütterungen des Rückens, herabhängender Kopf. Zu
diesen Anwendungen reicht auch eine einzelne Person aus, wenn sie weiß,
was sie zu tun hat. Doch darf die hier vorgeführte Stellung nicht lange
eingenommen werden. Wenige Augenblicke genügen, um in solcher Lage
und bei so starkem Druck auf den Magen etwa vorhandenes Wasser stoßweise
herauszubefördern. Bei rotem Gesicht muß sofort wieder Rückenlage
mit erhöhtem Kopfe eingerichtet werden, wobei man die Füße in heißes
Wasser steckt, um den Blutandrang nach dem Kopfe zu vermindern. Im
übrigen werden Wiederbelebungsversuche gemacht, wie bei Besinnungslosen
im allgemeinen und wie wir Seite 472 besprochen haben. Ist der Ertrunkene
blaß und verfallen und nur kurze Zeit im Wasser gewesen
(“ bis Stunde), dann hat ihn entweder eine Ohnmacht vor dem
Wasserschlucken bewahrt oder er hat durch eine Herzlähmung infolge des
Schreckens und der plötzlichen Kälteeinwirkung sein Leben bereits verloren.
— — —
Fig. 480. Schwimmbrett aus Kork.