Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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eseh- und Verordnungs-Blatt 
für den 
Volksstaat Bayern. 
Nr. 87. 
München, den 30. Dezember 1918. 
Inhalt: 
Verordnung vom 21. Dezember 1918, betreffend die Dienstvergütungen für die Aushilfslehrkräfte an den Volks- 
schulen. — Bekaonntmachung vom 20. Dezember 1918, betreffend Vollzug des Stellenvermittlergesetzes. — 
Bekanntmachung vom 23. Dezember 1918, betreffend Zwangsenteignung zur Beschaffung von Arbeits- 
gelegenheit. — Bekanntmachung vom 23. Dezember 1918, betreffend Gewerbeaufsicht. — Bekanntmachung 
vom 24. Dezember 1918 über die Arzneitaxe 1919. — Bekanntmachung vom 28. Dezember 1918 über die 
Kriegsteuerungsbeihilfen für Beamte im Ruhestande und Beamtenhinterbliebene. — Bekanntmachung vom 
28. Dezember 1918 wegen der Gewährung einer einmaligen Kriegsteuerungszulage für Beamte im Ruhestande 
und Beamtenhinterbliebene. 
Nr. 37587. 
Verordnung, betreffend die Dienstvergütungen für die Aushilfslehrkräfte an den Volksschulen. 
Die durch die Verordnung vom 23. November 1918 betreffend die Kündigungsfristen 
(GVBl. S. 1237) zugunsten der gewerblichen Arbeiter und der Angestellten in Gewerbe= und 
Handelsbetrieben erlassenen Bestimmungen lassen es angezeigt erscheinen auch den Aushilfs- 
lehrern und Aushilfslehrerinnen an den Volksschulen, die infolge der Rückkehr der ordent- 
lichen Lehrkräfte aus dem Heeresdienst außer Verwendung zu treten haben, eine ähnliche 
Rücksichtnahme zuzuwenden. 
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