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Einleitung
I. In allen diesen Fällen wurde — weder in der württembergi-
schen oder der bayerischen Zweiten Kammer noch im preussischen Ab-
geordnetenhause oder im Herrenhause — eine grundsätzliche Lösung
zu Wege gebracht. In Württemberg, Bayern, sowie im preussi-
schen Herrenhause wurden in den Jahren 1869 und 1871 die
Initiativanträge abgelehnt; im Abgeordnetenhause dagegen gelangte
am 29. Mai 1906 auf einen Antrag Arendt-Labiau und Genossen
eine Resolution zur Annahme, wonach die Regierung aufgefordert
wurde, „im Bundesrate dahin zu wirken, dass Eingriffe in die
Verfassung der Einzelstaaten, insbesondere Preussens, im Wege
der Reichsgesetzgebung vermieden, jedenfalls nicht ohne Einver-
nehmen mit den Einzellandtagen vorgenommen werden“).
Praktische Bedeutung haben jedoch solche Beschlüsse nicht
über die Dauer einer Legislaturperiode hinaus, prinzipiell schaffen
sie überhaupt keine neue Rechtslage, sondern sprechen nur in
Form von Wünschen eine Richtschnur für das politische Handeln
der Regierung aus. Auch in diesem Falle ist die Frage nach
wie vor ungelöst ?).
Das günstigere Schicksal, das dem jüngsten Antrage auf
Lapdtagsbeteiligung an der Iustruktion zu Teil geworden ist, ist
ein Anzeichen dafür, dass ein Menschenalter innerer Geschichte
des Deutschen Reiches nicht ausgereicht hat, um über die uns
beschäftigende Frage die Akten zu schliessen. Fast möchte es
daher sogar scheinen, als ob die politische Stimmung für die
Erweiterung der Landtagsrechte gegenüber der Regierung zuge-
nommen hätte, aber dieser Schluss wäre ebenso vorschnell, wie
etwa der, dass eine solche Stimmung von einer Zunahme des
Partikularismus getragen sei. Denn so partikularistisch sich auch
die Resolution Arendt-Labiau ausnimmt, so ist sie es doch, wie
der Vergleich zeigen wird, in weitaus geringerem Masse, als die
süddeutschen Anträge und der des Herrenhauses aus der Zeit der
Reichsgründung.
Im preussischen Herrenhause wurde zwar in der Sitzung vom
17. November 1869 zur Tagesordnung übergegangen?) über einen
1) Sten. Ber. H. d. A. 190516 Sp. 5451; Westphal 8. 79 &.
s) ähnlich Westphal S. 82.
8) Sten. Ber. Herr. H. 1869170 I 8. 67; II S. 93 Nr. 35.