Full text: Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht. 32. Heft Die Landtage. (32)

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Einleitung 
I. In allen diesen Fällen wurde — weder in der württembergi- 
schen oder der bayerischen Zweiten Kammer noch im preussischen Ab- 
geordnetenhause oder im Herrenhause — eine grundsätzliche Lösung 
zu Wege gebracht. In Württemberg, Bayern, sowie im preussi- 
schen Herrenhause wurden in den Jahren 1869 und 1871 die 
Initiativanträge abgelehnt; im Abgeordnetenhause dagegen gelangte 
am 29. Mai 1906 auf einen Antrag Arendt-Labiau und Genossen 
eine Resolution zur Annahme, wonach die Regierung aufgefordert 
wurde, „im Bundesrate dahin zu wirken, dass Eingriffe in die 
Verfassung der Einzelstaaten, insbesondere Preussens, im Wege 
der Reichsgesetzgebung vermieden, jedenfalls nicht ohne Einver- 
nehmen mit den Einzellandtagen vorgenommen werden“). 
Praktische Bedeutung haben jedoch solche Beschlüsse nicht 
über die Dauer einer Legislaturperiode hinaus, prinzipiell schaffen 
sie überhaupt keine neue Rechtslage, sondern sprechen nur in 
Form von Wünschen eine Richtschnur für das politische Handeln 
der Regierung aus. Auch in diesem Falle ist die Frage nach 
wie vor ungelöst ?). 
Das günstigere Schicksal, das dem jüngsten Antrage auf 
Lapdtagsbeteiligung an der Iustruktion zu Teil geworden ist, ist 
ein Anzeichen dafür, dass ein Menschenalter innerer Geschichte 
des Deutschen Reiches nicht ausgereicht hat, um über die uns 
beschäftigende Frage die Akten zu schliessen. Fast möchte es 
daher sogar scheinen, als ob die politische Stimmung für die 
Erweiterung der Landtagsrechte gegenüber der Regierung zuge- 
nommen hätte, aber dieser Schluss wäre ebenso vorschnell, wie 
etwa der, dass eine solche Stimmung von einer Zunahme des 
Partikularismus getragen sei. Denn so partikularistisch sich auch 
die Resolution Arendt-Labiau ausnimmt, so ist sie es doch, wie 
der Vergleich zeigen wird, in weitaus geringerem Masse, als die 
süddeutschen Anträge und der des Herrenhauses aus der Zeit der 
Reichsgründung. 
Im preussischen Herrenhause wurde zwar in der Sitzung vom 
17. November 1869 zur Tagesordnung übergegangen?) über einen 
1) Sten. Ber. H. d. A. 190516 Sp. 5451; Westphal 8. 79 &. 
s) ähnlich Westphal S. 82. 
8) Sten. Ber. Herr. H. 1869170 I 8. 67; II S. 93 Nr. 35.