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6. Bei Berechnung des Momentes in den Feldmitten darf eine Einspannung an den
Balken= und Plattenenden nur soweit berücksichtigt werden, als sie durch bauliche Maß-
ahmen gesichert und rechnerisch nachweisbar ist.
Wenn freie Auflagerung im Mauerwerk angenommen wird, muß gleichwohl durch obere
Eiseneinlagen und einen ausreichenden Betonquerschnitt an der Unterseite einer doch vor-
handenen, unbeabsichtigten Einspannung Rechnung getragen werden; dies ist namentlich bei
Rippendecken mit oder ohne Ausfüllung der Zwischenräume zu beachten.
Mit Rücksicht auf die Querkräfte sind bei Balken — auch bei freier Auflagerung —
einige abgebogene Eisen bis über das Auflager hinweg zu führen.
7. Die Berechnung durchgehender Tragwerke (vergl. Ziff. 1, Abs. 2) ist stets für die
ungünstigste Stellung der Nutzlast durchzuführen; aufwärts biegende Momente in Feldmitte
sind zu berücksichtigen.
Wenn nur ständige Belastung vorkommt, darf das Feldmoment bei gleichen Stütz-
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weiten in den Mittelfeldern nicht unter 2 angenommen werden.
8 Platten in Hochbauten, die einerseits oder beiderseits mit Eisenbetonrippen starr
verbunden sind, können bei annähernd gleicher Feldweite und gleichmäßiger Belastung zur
Vereinfachung der Rechnung derart als eingespannt berechnet werden, daß die größten Feld-
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momente der Mittelfelder zu *Er# der Endfelder zu —* angenommen werden; dabei ist 7 der
Achsabstand der Rippen. An den Nippen ist vollkommene Einspannung anzunehmen.
Bei wesentlich verschiedenen Feldweiten sind die Feldmomente bei ungünstigster Last-
stellung unter Annahme eines durchgehenden Trägers nachzuweisen; aufwärts biegende
Momente in den Feldmitten sind zu berücksichtigen.
Die Verstärkung von Deckenplatten durch Kehlen oder Schrägen darf nur soweit in
Rechnung gestellt werden, als die Neigung nicht steiler als 1:3 ist.
9. Die Breite der Druckplatte eines Plattenbalkens darf, von der Rippenachse aus
nach jeder Seite gemessen, nicht größer angenommen werden als die 4 fache Rippenbreite,
die 8 fache Plottendicke, die 2 fache Trägerhöhe einschl. Plattendicke oder die halbe zugehörige
Plattenfeldweite. Bei einseitigen Plattenbalken ist die 3 fache Rippenbreite, die 6 fache Platten-
dicke und die 1½ sache Trägerhöhe maßgebend. Das kleinste dieser Maße ist zu wählen.
Liegen die Deckeneisen gleichlaufend mit den Hanptbalken, so sind rechtwinklig zu ihnen
besondere Eiseneinlagen anzuordnen, die die Mitwirkung der anschließenden Deckenplatte auf
die gerechnete Breite sichern, und zwar wenigstens 8 Eisen von 7 mm Durchmesser auf 1m
Balkenlänge.