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§ 7. Druckprobe.
1. Die Prüfungen sind 28 oder 45 Tage nach Herstellung der Probekörper aus-
zuführen. 6
2. Um durch Druckversuche den Nachweis mit 28 Tage alten Probekörpern aus den
vorgesehenen Baustoffen zu erbringen, bedarf es in der Regel mindestens fünf Wochen.
Wenn diese Zeit nicht zur Verfügung steht, wird unter Umständen schon ein Druckversuch
mit sieben Tage alten Probekörpern einen Schluß auf die nach 28 Tagen zu erwartende
Festigkeit gestatten; außerdem muß aber der Nachweis mit 28 (oder 45) Tage alten Probe-
körpern erbracht werden.
3. Vor der Prüfung ist festzustellen, ob die Druckflächen eben und gleichlaufend sind.
Unebene und nicht gleichlaufende Flächen sind durch Abgleichung eben und gleichlaufend her-
zustellen. Die aufgebrachte Abgleichschicht soll bei der Prüfung annähernd die Festigkeit des
Betonkörpers haben.
Vor der Prüfung sind Gewicht und Abmessungen der Körper festzustellen.
4. Die Drucksestigkeiten sind auf Maschinen zu ermitteln, die zuverlässig auf ihre
Richtigkeit geprüft sind. Zwischenlagen von Blei, Pappe, Filz und dergl. sind unzulässig.
Wird der Druck durch Federdruckmesser gemessen, so sind deren zwei anzubringen. Von
ihnen ist nur der eine (der Gebrauchsdruckmesser) dauernd zu benutzen. Der zweite muß
abstellbar sein; er dient zur Prüfung des Gebrauchsdruckmessers und ist nur zu diesem Zweck
anzustellen und dann gleichzeitig mit abzulesen. Ergeben sich hierbei in den Anzeigen beider
Druckmesser andere Unterschiede als bei der ursprünglichen Prüfung der Maschine, so ist der
Gebrauchsdruckmesser nachzuprüfen und nötigenfalls eine neue Krafttafel (Tafel für die Be-
ziehungen zwischen Druckmesseranzeigen und Druckkraft) aufzustellen.
Der Druck kann in der Richtung, in der die Betonmasse eingebracht worden ist, oder
senkrecht dazu ausgeübt werden.
Der Druck ist langsam und stetig zu steigern, ungefähr derart, daß die Belastung in der
Sekunde um 1 kgacm wachst. «
5. Als Druckfestigkeit gilt nicht etwa die Belastung beim Auftreten von Rissen, sondern
die höchste erreichte Belastung.
6. Maßgebend ist der Mittelwert aus den Festigkeitszahlen einer Versuchsreihe (in der
Negel drei Probekörper).