Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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§ 7. Druckprobe. 
1. Die Prüfungen sind 28 oder 45 Tage nach Herstellung der Probekörper aus- 
zuführen. 6 
2. Um durch Druckversuche den Nachweis mit 28 Tage alten Probekörpern aus den 
vorgesehenen Baustoffen zu erbringen, bedarf es in der Regel mindestens fünf Wochen. 
Wenn diese Zeit nicht zur Verfügung steht, wird unter Umständen schon ein Druckversuch 
mit sieben Tage alten Probekörpern einen Schluß auf die nach 28 Tagen zu erwartende 
Festigkeit gestatten; außerdem muß aber der Nachweis mit 28 (oder 45) Tage alten Probe- 
körpern erbracht werden. 
3. Vor der Prüfung ist festzustellen, ob die Druckflächen eben und gleichlaufend sind. 
Unebene und nicht gleichlaufende Flächen sind durch Abgleichung eben und gleichlaufend her- 
zustellen. Die aufgebrachte Abgleichschicht soll bei der Prüfung annähernd die Festigkeit des 
Betonkörpers haben. 
Vor der Prüfung sind Gewicht und Abmessungen der Körper festzustellen. 
4. Die Drucksestigkeiten sind auf Maschinen zu ermitteln, die zuverlässig auf ihre 
Richtigkeit geprüft sind. Zwischenlagen von Blei, Pappe, Filz und dergl. sind unzulässig. 
Wird der Druck durch Federdruckmesser gemessen, so sind deren zwei anzubringen. Von 
ihnen ist nur der eine (der Gebrauchsdruckmesser) dauernd zu benutzen. Der zweite muß 
abstellbar sein; er dient zur Prüfung des Gebrauchsdruckmessers und ist nur zu diesem Zweck 
anzustellen und dann gleichzeitig mit abzulesen. Ergeben sich hierbei in den Anzeigen beider 
Druckmesser andere Unterschiede als bei der ursprünglichen Prüfung der Maschine, so ist der 
Gebrauchsdruckmesser nachzuprüfen und nötigenfalls eine neue Krafttafel (Tafel für die Be- 
ziehungen zwischen Druckmesseranzeigen und Druckkraft) aufzustellen. 
Der Druck kann in der Richtung, in der die Betonmasse eingebracht worden ist, oder 
senkrecht dazu ausgeübt werden. 
Der Druck ist langsam und stetig zu steigern, ungefähr derart, daß die Belastung in der 
Sekunde um 1 kgacm wachst. « 
5. Als Druckfestigkeit gilt nicht etwa die Belastung beim Auftreten von Rissen, sondern 
die höchste erreichte Belastung. 
6. Maßgebend ist der Mittelwert aus den Festigkeitszahlen einer Versuchsreihe (in der 
Negel drei Probekörper).
	        
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