Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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. Bei der Berechnung ist sowohl Vollbelastung wie Teilbelastung anzunehmen. 
. Besteht die Möglichkeit, daß der von Teilen der Dachfläche abgleitende Schnee auf 
anderen Teilen des Daches liegen bleibt, so ist er an diesen Stellen mit seinem volken 
Gewicht in die Berechnung einzusetzen. 
Bei Bauten im Gebirg ist die Schneelast den örtlichen Verhältnissen entsprechend 
größer anzunehmen. 
Bei Ingenieurbauten sind außerdem die jeweils gültigen Sondervorschriften zu beobachten. 
g 6. 
Winddruck. 
Der Druck auf die zur Windrichtung senkrechte Fläche ist mit 150 kg/ cm in Rechnung 
zu stellen. Die Windrichtung ist in der Regel horizontal anzunehmen. Der auf eine 
Dachfläche senkrecht zur Neigungslinie wirkende Winddruck W beträgt 150 sin? a (kg Am), 
wobei mit e der Neigungswinkel der getroffenen Dachfläche bezeichnet wird. Die 
Wirkung in Richtung der geneigten Fläche kann bei Dächern ohne Aufbauten in der 
Regel vernachlässigt werden. Aus vorstehender Formel ergeben sich folgende Werte: 
e — 25% 300 350 400 45° 500 550 60% 65°% 700 
W— 27 37 49 62 75 88 101 112 123 132 kg/am. 
Bei Hallen, die durch große Offnungen dem Winde ständig oder zeitweise das Ein- 
dringen ermöglichen, ist auch ein von innen nach außen wirkender Winddruck von 
30 kg m auf Wand= und Dachflächen in Betracht zu ziehen mit Ausnahme der 
unmittelbar getroffenen Teile der Innenflächen, die mit 150 kg/um nach Vorschrift 
Ziffer 1 zu belasten sind. 
Vorragende Dächer, Vordächer oder Dächer offener Hallen (ohne Wände) müssen auch 
der Belastung eines unter 10° Neigung gegen die Horizontale nach oben gerichteten 
Winddruckes entsprechen. 
Bei Stegen für den Verkehr von Fußgängern oder Waren kann der Winddruck auf 
die voll belastete Brücke mit 75 kg O0m angenommen werden. 
Bei Ingenieurbauten sind außerdem die jeweils geltenden Sondervorschriften zu beachten. 
§ 7. 
Nutzlasten. 
a) Verkehrslasten. 
Besondere Belastungen durch ruhende oder bewegliche Lasten, wie lagernde Stoffe, Akten, 
Bücher, Geldschränke, Menschen, Maschinenanlagen jeder Art, sowie die vorwiegend bei
	        
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