Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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ks / gem 
Marmor vom Untersberg . ... . 40 
Granitmarmor (Kieselkalkstein) von Neubenern. 40 
Fichtelgebirgsmarmonr ... 40 
Nagelfluh von Höllriegelskreuth. . 15 
desgleichen von Brannenburg. 20 
Tuffstein von Hugelfing . .. 8 
J- « 
— 6 nur /6 
für " — 12 nur ⅛ der nach Zisfer 1 und 2 zulässigen Druckfestigkeiten anzunehmen. 
Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten. 
# ussn mm# # 
)Mauerwerk. 
3. Bei freistehenden Säulen und Pfeilern ist für das Schlankheitsverhältnis 
kg/dem 
1. Auf Druck ist zulässig 
Gewöhnliches Ziegelmauerwerk in Kalkmörtel. 7 
» »inKalkzementmörtel. 9 
„ „ in Portlandzementmörtel 12 
Ziegelmauerwerk aus hart gebrannten Maschinensteinen in Portlandzementmurtel 15 
Bestes Klinkermauerwerk in Portlandzementmörtel 20 
Mauerwerk aus porigen Steinen ........ 5 
Mauerwerk aus Kalksandsteinen in Kaltmörtel 7 
„ in Portlandzementmörtel 12 
Gemischtes Bruchsteinmauerwert in Kalkmörtel 5 
Gemischtes Bruchsteinmauerwerk aus lagerhaften Steinen in Portland. 
zementmörtel 9 
Bruchsteinmauerwerk aus zugerichteten Steinen beren zulässige Beanspruchung 
mindestens 20 kg/dcm beträgt, in Portlandzementmörtee 12 
Schichtenmauerwerk (zulässige Beanspruchung der Steine mindestens 30kg/lem) 
in Portlandzementmörtel 18 
Quadermauerwerk darf bis zu / der für die verwendeten Steine zulässigen Bean— 
spruchung, höchstens aber mit 50 kg/qem beansprucht werden. 
2. Für freistehende Säulen und Pfeiler gelten die nachfolgenden Bestimmungen unter d, Ziffer 2.
	        
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