Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Gesetzund Verurhunngs-hiat 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 53. 
München, den 9. August 1918. 
Inhalt: 
Gesetz vom 6. August 1918, betreffend den Staatshaushalt für die Jahre 1918 und 1919. 
Gesetz, betreffend den Staatshaushalt für die Jahre 1918 und 1919. 
Tudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und, soweit die Erhebung 
der direkten Steuern und die Festsetzung der Höchstbeträge der Tarife für die Beförderung 
auf den Eisenbahnen und der Kanalgebühren für den Ludwig-Donau-Main-Kanal sowie 
die Bestimmungen im § 1 Abs. II und in den §§ 5 bis 8 in Betracht kommen, mit 
Zustimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und 
verordnen, was folgt: 
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