Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 56. 485 
Kalenderjahr 19 
Muster 1. 
(Ausführungsbestimmungen § 21.) 
Nr. des Verzeichnisses. 
Bescheinigung. 
Es wird hiermit bescheinigt, daß in dem Unternehmedd. 4 
J (Name, Vorname, Stand) in ... Wohnort, Straße, Hausnummer) 
d. (Bezeichnung der Firma) in (Sitz) 
die gewerbliche Weiterveräußerung von Luxusgegenständen der im § 8 Abs. 1 des Unsatz- 
steuergesetzes unter V90K. bezeichneten Art, und zwar von 
  
  
— betrieben wird (§ 20 Abs. 1 des Gesetzea). 
  
  
Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
Die Bescheinigung hat bis zum Gültigkeit. 
Behördenort den ttten. 19 
(Slegel) (Unterschrift)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.