Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 60. 577 
Mnster 2. 
(Ausführungsbestimmungen § 5) 
Besitzsteuerant 
Nr. 
Sicherheitsbescheid. 
Sie haben Ihren dauernden Aufenthalt im Inland aufgegeben, ohne von der beabsichtigten 
Aufgabe ihres Aufenthalts Anzeige erstattet und eine Vermögenserklärung abgegeben zu haben. 
Auf Grund des § 11 Nr. 1 des Gesetzes gegen die Steuerflucht vom 26. Juli 1918 
(Reichs-Gesetzbl. S. 405) wird die Sicherheit auf 4 hhiermit festgesetzt. 
Die Sicherheit ist in folgender Weise berechnet worden: 
Die Sicherheit ist bei der. zu leisten. 
Dieser Bescheid ist sofort vollstreckbar. 
Gegen diesen Bescheid istd binnen 
beginnend mit dem Tage der Zustellung, zulössg. 
D. ist . anzubringen. 
(Unterschrift.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.