Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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hingeben will, hat die Stücke nebst den dazugehörigen Zinsscheinen und Zinserneuerungsscheinen 
  
mit dem Ersuchen um Festsetzung des Annahmewerts der 
Wertpapiere und um Zustellung einer Bescheinigung über die eingelieferten Stücke zu übersenden. 
Wer die Kriegsabgabe durch Schuldbuchforderungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs 
entrichten will, hat bei der Reichsschuldenverwaltung (Schuldbuchangelegenheit) in Berlin SW 68 
einen Antrag auf Übertragung seiner Schuldbuchforderung oder eines entsprechenden auf volle 
hundert Mark lautenden Teiles derselben auf das Konto der Reichskasse für Kriegsabgabe zu stellen. 
Von einer Beglaubigung der Unterschrift sieht die Reichsschuldenverwaltung ab. Vordrucke zu 
den Anträgen an die Annahmestellen und die Reichsschuldenverwaltung werden dem Abgabepflichtigen 
kostenfrei verabfolgt. Die Kriegsanleihen können nur in Zahlung gegeben werden, wenn der 
Betrag der zu entrichtenden Kriegsabgabe den Annahmewert der Stücke oder Buchforderungen 
erreicht oder übersteigt. Eine bare Herauszahlung auf hingegebene Kriegsanleihen findet nicht statt. 
Die Zahlung der Kriegsabgabe hat, soweit nicht bargeldlose Zahlung vorgezogen wird, unter 
Vorlegung des Steuerbescheids oder durch porto= und gebührenfreie Zusendung des Abgabebetrages 
oder durch Ubergabe der Bescheinigungen der Annahmestellen für Wertpapiere über eingelieserte 
Stücke der Kriegsanleihen oder der Reichsschuldenverwaltung über Übertragung von Schuldbuch- 
forderungen auf das Konto der Reichskasse zu erfolgen. 
Gegen den Steuerbescheid istd. 
binnen , B zulässig. 5d. 
ist anzubringen. 
Durch die Einlegungddd. wird die Zahlung der 
fälligen Abgabe nicht aufgehalten. 
(Unterschrift) 
Die Festsetzung des Mehrgewinns weicht von den Angaben der Steuererklärung in folgenden 
Punkten ab: 
*) Bezeichnung der in Betracht kommenden Annahmestellen.
	        
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