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e.) erschwerende 192. Zu der dritten Classe der erschwerenden Umstaͤnde sind folgende Faͤlle zu
Umstände drit- rechnen: ·
ter Classe.
1.) wenn der Deserteur von einem auf dem Friedensfuße stehenden Theile der Trup-
pen entwichen ist, und zugleich im Auslande Kriegsdienste genommen hat;
2.) oder wenn der, im Friedenszustande entwichene, und in auslaͤndische Kriegsdienste
getretene Deserteur (No. 1.) in einem, erst nach seiner Entweichung ausgebrochenen Kriege,
mit den Waffen in der Hand betroffen wird;
3.) oder wenn der Deserteur ein ihm, zum Dienste oder zur Wartung anvertrautes,
oder ein fremdes Dienstpferd mitgenommen, insofern solches unentgeldlich nicht wieder zu-
ruͤck erlangt worden;
4.) oder wenn er, außer dem ihm anvertrauten Seitengewehr, eigne oder fremde
Waffen, (wobei jedesmal die beabsichtigte Gegenwehr im Falle der Verfolgung vermuthet
wird) bei seiner Entweichung mitgenommen;
5.) oder wenn er seinen Verfolgern, ohne Unterschied des Standes, mit Gebrauch
seiner Waffen, oder anderer gefaͤhrlichen Werkzeuge, sich widersetzt hat, insofern Nie-
mand dabei getödret oder verwunder worden ist. ·
Strafe für die 193. Für jeden, in dem vorstehenden Artikel (Art. 192.) bezeichneten, erschweren-
gesih rae3 den Umstand, soll die in der Militairstrafanstalt ersten Grades zu verbüßende Strafzeit
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um ue für die Desertion ohne erschwerende Umstände, um ein Jahr Detention verlängert werden.
d.) Erschweren- 194. In die zweite Classe der erschwerenden Umstände sollen folgende Jälle gehö-
de Umstände ren, wenn der Deserteur:
zweiter Classe. - C.. .2 s. .
1.)AnsicfteroderMadelsfulgrkreinesinzrcedenszektenbegangenenDesertionscomi
plots gewesen ist;
2.) oder seinen Verfolgern, ohne Unterschied des Standes, mit Gebrauch seiner Waf—
fen, oder andrer gefaͤhrlichen Werkzeuge, sich widersetzt und jemanden dabei, jedoch nicht
lebensgefaͤhrlich, verwundet hat;
3.) oder in Friedenszeiten von einem ihm uͤbertragenen Brief-Ordonanzcommando ent-
wichen ist.
Strafe für die 195. Wenn einer oder mehrere der in dem vorstehenden Artikel (Arc. 194.) erwähn-
erschwerenden
Umftände zwei= ken erschwerenden Umstände hinzutreten, wird die verwirkte Strafe:
ter Classe. 1.) in dem Falle unter 1. dafern das Desertionscomplot zur Ausführung gekommen,
um sechsfährige, dafern es aber nicht ausgeführt worden, um vierjährige;
2.) in sedem der unter 2 und 3. erwähnten Fälle aber ebenfalls um vierjährige De-
tention in der Milicairstrafanstalt ersten Grades erhöhet.
e.) Erschweren- 196. Als erschwerende Umstände der ersten oder schwersten Classe sind anzusehen:
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stet Classe. 1.) wenn der Entwichene als Deserteur zum Feinde anzusehen ist; (Art. 183.)