Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(AXII.) 
  
Eisenbahnactiengesellschaften sind gehalten, die ihnen gehörigen Gebäude, 
welche als wirkliche Wohngebäude zu betrachten sind, oder sonst 
eine bleibende Bestimmung haben, in der Landes= Immobiliar= 
Brandversicherungsanstalt zu versichen 
Eisenbahnrompagnie, Leipzig-Dre 
selben, mit Beifügung der l# .. 
Eisenbahnen, neu anzulegende, — gesehliche Bestimmungen uͤber anderweite 
Abtretung des Grundeigenthums zu Erbauung derselben 
und zwar: 
— Bestätigung der Statuten der- 
— sie sollen 
1.) von Chemniß aus, einer Seits bis Zwickau, 
Seits bis nach Niesa, 
2.) von Leipzic über Altenburg, Crimmitschau, Werdau und 
Plauen nach Hof zu, bis an die Baierische Grerze, 
3.) von Dresden über Budissin durch die Lausitz nach der Schlesi- 
schen und Böhmischen Grenze, 
4.) von Niesa nach Nieska an der Preussischen Grenze, und 
5.) von der beib#ig-Drerdner Eisenbahn seitwärts nach Meissen, 
gefuͤhrt werden . . . 
— auf selbige ist das Gesetz vom 3ten Juli 1885, die Abtretung des 
zu Erbauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden Eisen- 
bahn erforderlichen Grundeigenthums betr., gleichfalls anzuwenden 
Obige gesetzliche Bestimmmgaen treten in Wirksamkeit, sobald das 
Ministerium des Innern die demselben desfalls vorzulegenden Plänc 
genchmigt haben wrrd 
und anderer 
Eisenhüttenwesen — künftige Ressortverhältnisse dabllll. 
Eisensteinbergbau — wird, wie zeither, vom Finanz-Miniskerio beaufsichtigt 
Elberfeld, sogenannte vaterländische Feuerversicherungsgesellschaft zu:, — der- 
selben wird die Annahme von Brandpersicherungen in hiesigen Lau- 
den, unter den in der Generalverordnung vom 13ten December 1836 
festgesetzten Bedingungen und Beschränkungen, gestattet 
Elementarvolksschulwesen, (. Schulbesuch. 
Erbbegräbnisse, (s. Begräbnißgebäude. 
Erläuterung der Position 6, b undc, des Zolltarifs von 183F in Bezug auf 
Verzollung der Eisen= und Stahlgattungen 
Ersatzmänner, s. Städteordnung. 
Erwerb von Grundeigenthum durch Juden, s. Juden. 
Erwerbung von Bauergrundstücken — gesetzliche Bestimmungen darb ber, (. 
Bauergrundstücke. 
Evangelica — Ressortverhältnisse zwischen den dafür beauftragten Staatsministern 
und dem Ministerio des Cultus und öffentlichen Unterrichts betr. 
Hierzu das Regulativ daruͤber sub ,,, 
Expropriatiousgesetz für 5 neue Eisenbahnen, s. Eisenbahnen. 
F. 
Fabrikanten, aus Vereinsstaaten abstammende, — deren Legitimation in hie- 
sigen Landen, s. Legitimation. 
  
Tag. 
1837 
13 Sept. 
20 März 
10 Aug. 
# 
1836 
31 Dec. 
1837 
2 März 
1 Nor. 
12 Nov. 
s 
  
Seite. 
90 fg. 
26 fg. 
74 
1fg. 
14 
96 fg. 
103 
104—106 
  
  
  
  
Paragk.
	        
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