Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(XIV) 
Gesangbuchscasse — Uebertragung daraus, s. Prediger-Wittwen- und Wai— 
sencasse. 
Gewerbe- und Personalsteuer — deren Erhebung für das Jahr 1837 
bert. . 
Festsetzung der desfallsigen Zahlungstermine . 
Bestimmung, wenn Cassenbeamten Nachweisungen uͤber Enm- 
richtung derselben bei Erhebung von Besoldungen, Wartegeldern ꝛc. 
fordern koͤnnen . . 
— mehrere Ergänzungen und Abänderungen zu dem Gesche 
vom 22sten November 1834 uͤber dieselbe berr. 
und zwar: 
zum Isten Abschnitt. Von der Verbindlichkeit zu Entrichtung derselben. 
zur Isten Abtheilung. Gewerbesteuer. 
zu 90 4, 5, 18, 19, 20 und 21. 
zur IIten Abtheilung. Personalsteuer. 
zu 99 22 4 und B, 32 — 35 
zur IIIren Abtheilung. Befreinngen oder Ermäsigungen bei der- 
selben. 
zu 9999922 1 
zum liten Abschnitt. Von der Erhebungsweise. 
zu 66 46, 54, 55, 65 und 66 
zu den Tarifen. 
zu KE. Die Personalsteuerbeiträge der Grundstücksbesitzer 
zu F. Verzeichniß der, in der IIten Abtheilung und deren 
Gten Unterabtheilung von Gewerbsgehülfen, Privat= 
dienstleistenden und diesen gleich zu achtenden Per- 
sonen, zu entrichtenden Personalstenersätze 
—.. —— 
—.— 
Gewerbesteuer-Freischein, (. Legitimation. 
Gewerbesteuern — deren Entrichtung 1837— 1839, s. Steuern und Abgaben. 
Gewerbesteuerscheine — deren Ausstellung betrr. 
Hierzu das Formular unter □ 
— dabei ist Seite 92, Zeile 13, nach dem Worte „i— 
derzeit“ ein Komma hinzuzufügen . 
Gewerbtreibende, aus Vereinsstaaten abstammende, — deren Legitimation in 
hiesigen Landen, s. Legitimation. 
Gifte — sollen künftig lediglich von dem Apotheker oder Provisor ausgegeben 
werden, f. Pharmacopoca Sakonica. 
Glasgow, Feuerversicherungsgesellschaft West ol Scotland zu, — deren Con- 
cession zu Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen, 
unter gewissen Bedinqungen und Beschränkungen, betr. 
Grundeigenthum — dessen Abtretung zu Erbauung neuer Eisenbahnen betr., 
s. Eisenbahnen. 
— — das gesetzliche Verbot, daß Juden dasselbe nicht besitzen duͤrfen, 
wird aufgehoben, s. Juden. 
Grundstücke = Bauer-— — deren Erwerbung, s. Bauergrundstücke. 
rli 
  
  
  
  
  
  
  
Sene. 
13 
132 fg. 
132—135 
135—137 
137 
137—139 
139 
9l VU. 
93 
106 
Paragr. 
 
	        
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