Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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M 17.) Bekanntmachung, 
die Namen der dermaligen Mitglieder der Landrentenbankverwaltung 
betreffend; 
vom Sten April 1837. 
Nachdem Se. Königliche Majestät den Obersteuerdirector, Freiherrn von Fischer, auf 
sein darum beschehenes Ansuchen, der Function eines Commissars bei der Landrentenbank- 
verwaleung zu entheben, in dieser Eigenschaft aber den Geheimen Finanzrach von Ehren- 
stein der Landrentenbankverwaltung beizusetzen geruht haben, so wird Solches und daß die 
letztere nunmehr aus nachbenannten Mitgliedern, als dem 
Geheimen Regierungsrath, D. Karl Friedrich Schaarschmidt, 
Geheimen Finanzrath, Karl Wolf von Ehrenstein, und 
Finanz-Oberbuchhalter, Kammerrath Karl Christian Gustav Nitzsche, 
besteht, andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 8 April 1837. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Wiclcken. 
  
1 .) Bekanntmachung, 
die fernerweite Vorausbezahlung gewisser Aequivalente für den trank= und 
biersteuerfreien Tischtrunk betreffend; 
vom 29sten April 1837. 
Nathdem Se. Majestaät der König genehmigt haben, daß mit Vorauszahlung der 
in & 6 der Verordnung vom 6 December 1834 gedachten Trank= und Biersteueräqui- 
valente, welche bis jetzt noch nicht abgelöst worden sind, auf Verlangen der Empfangs- 
berechtigten und dießfallsiges Anmelden bei den Bezirkshauptämtern, in der durch die Ver- 
ordnung vom 12 März 1836 bestimmten Maase, auch fernerweit bis mic Ablauf die- 
ses Jahres fortgefahren werde; so wird in der Beilage D# die Saala, nach welcher nun- 
— mehr, nachdem für das Jahr 1836 die Zahlung der fraglichen Aequivalente bereits er- 
folge ist, der Becrag der solchergestalt im voraus zu gewährenden Summen für den noch 
rückständigen 16jährigen Betrag der mehrerwähnten Aequivalence zu berechnen ist, andurch 
zur öffentlichen Kenneniß gebracht. 
Dresden, den 29 April 1837. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Haymann.
	        
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