A.
Fortlaufende Num-
mer und Nummer
des Branveatasters.
B.
Immobiliarbesitzthum.
C
Zuname und
Vorname des
Besitzers.
D.
Stand und
Gewerbe
desselben.
E.
Zeitraum, wie lange
der Besitzer mit dem
Grundstück beliehen.
F.
Alter.
Anmerkung.
Es ist die Nummer-
folge des Brandcata-
sters beizubehalten, so
daß diese in der Regel
und mit Rücksicht auf
die nunmehro beendigte
neile Catastrirung auch
zugleich die fortlau-
fende Nummer Silden
wird. Ist aber letteres
nicht der Fall und soll-
ten Grundstücke hinzu-
kommen oder ausfallen,
so ist unter Angabe des
Grundes die Cataster-
nummer nach besonders
im Einschlusse beizu-
fügen.
Anmerkungen.
1. Es sind hier alle mit
Wohnsitz versehene Grund-
stlicke (einschließlich der Pfarr-
und Schulgrundstücke, sowie
Gemeindehäuser), wenn auch
deren Besitzer dder Admini-
stratoren nicht stimmberechtigt=
wären, aufzuführen und die
Bei Frauenspersonen
ist anzugeben, ob sie le-
dig, verhbeirathet oder
verwittwet sind. Bei
Ehefrauen sind die Ehe-
männer unter vollstän-
diger Angabe der Al-
ters-, Standes= und
etwa vorhandeuen Gründe der
Nichtstimmberechtigung in der
Columne II zu bemerken.
2. Grundstücke ohne Wohn-
gebäude sind an und für sich
nicht aufzuführen, wohl aber
hier und in der Spalte G in-
sofern mit zu erwähnen, alssie
zugleich mit andern bewohnten
Grundstücken besessen werden
und hierdurch das Steuer-
quantum des Besitzers erhöhet
wird.
Gewerbsverhältnisse
mit aufzuführen. In-
sofern der Besitzer nicht
im Orte wohnhaft, ist
solches zu bemerken.
Rücksichtlich der Ar-
men= und Gemeinde-
häuser sind die Admi-
nistratoren aufzufüh-
ren und zu bemerken,
ob selbige bereits ver-
möge eignen Grund-
besitzes stimmberechtigt
sind.
In der Regel genügt
die ohngefähre Angabe
nach Jahren. Bei de-
nen aber, welche noch
nicht drei Jahre belie-
hen sind, ist der Tag
der Beleihung, und bei
denen, die noch
nicht beliehen, gleich-
wohl sich schon längere
Zeit im Naturalbesitz
befinden, sind die An-
standsursachen—soweit
solche nach der Verord-
nung vom 30sten Mai
1836 zu Söa-den Ein-
fluß sein können — an-
zudeuten.
gar
— — —— —
Das Alter ist min
lichst genau, und ke
denen, melche im5###
uder 30Sten Altersjabr
stehen, der Geburisse
anzugeben.