C.
Betrag der Abgabe
an
Schocken, Grund-Quatembern und
Cavallerieverpflegungsgeldern.
Zur Erlangung möglichster Genauigkeit
sind die Steuerbeträge Pwelr einzeln (d. h.
wicviel das Grundstück an Schocken, Oua-
tembern und Cavallerieverpflegungsgeldern
zu entrichten hal), als auch summarisch auf-
iuführen. Vorzugsweise ist aber darauf
Rücksicht zu nehmen, ob und inwieweit el-
wa in Folge von Dismembrationen eine
Verminderung des Steuerquanti eingetre-
ten ist.
( 29)
II.
Obrigkeitliche Angabe
der gesetzlichen Ursachen der ermangeln-
den Stimmberechtigung als Urwähler
oder des Mangels persönlicher Befahi-
gung zum Wahlmann oder Abgeordneten.
Hier sind insbesondere alle Umstände,
welche für die Ausschließung von der Stimm-
Lerechtigung nach § 5 des Wahlgesetzes von
und näher anzudeuten, bei Individuen aber,
die sich in Untersuchung befunden, ist, se-
weit möglich unter Beziehung auf die Ac-
ten, der Ausgang naher anzugeben.
Einfluß sind, sorgfältig zu berücksichtigen
J .
Besondere Bemer-
kungen oder Anfra-
gen der Okrigkeit.
K.
Resolutionen des
Gommissars.