Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

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h) die verschiedenen Mauerverbände und Constructionen der Mauern, je nach ihrer Be- 
stimmung und Art und Beschaffenheit der verschiedenen dazu dienenden Materialien; 
i) die bei dem Grund= und Unterbau anzuwendenden Hülfsmittel und Vorkehrungen 
zur Perhütung des Aufsteigens etwa vorhandener Grundfeuchtigkeiten und ihrer nach- 
theiligen Folgen, insbesondere der Erzeugung des sogenannten Mauerfraßes, sowie 
des Haus= oder Holzschwammes; 
k) die Bögen und Gewölbe, ihre Entstehung, Benennung und Form, sowie die 
Bauart derselben in Absicht auf den verschiedenen dabei in Anwendung kommenden 
Verband; 
1) die Bestimmung der Widerlagstärken, der Bogen= und Gewölbedicken, der Zuberei- 
tung, Aufstellung und Wegnahme der Lehrbögen; 
m) die verschiedenen Bedachungsarten, in Betreff des Bedachungsmaterials, insbeson- 
dere das wasserdichte Eindecken der Dachlucken und Fenster, Rinnen, Kehlen, Forst- 
und Walmkanten; 
Mn) die Construction gemauerter und ungemauerter, innerer und dußerer Gesimse und 
die Beschaffenheit der dazu gehörigen Schablonen; 
O0) der Decken-, Wand= und Mauerputz; 
ßpp) die vorzüglichsten Feuerungsanlagen, deren Construction und Ausführung, mit be- 
sonderer Rücksicht auf Brennmaterial sparende Stuben= oder Kochöfen, sowie auf den 
Bau der Schornsteine; 
d) die allgemeinen Regeln der Feuersicherheit und die darauf bezüglichen baupolizeilichen 
Vorschriften; 
gz) der Bau massiver Treppen; 
8) Fragen über Fälle, wo die Maurerarbeiten mit den Zimmerarbeiten in Verbindung 
kommen, wie z. B. bei den Auswechselungen der Balken, bei Anwendung hölzerner 
Thür= und Fenstergerüste, dem Legen der Fußböden über Gewölbe 2c. 
II. bei Zimmergesellen. 
à die verschiedenen gebräuchlichsten Bauhölzer, deren Beschaffenheit und die Kennzeichen, 
nach welchen solche sowohl am Holze auf dem Standorte, als auch im bearbeiteten 
Zustande beurtheilt werden kann; ferner Einkauf, Berechnung, Fällungszeit, Behand- 
lungs= und Aufbewahrungsweise der Bauhölzer; 
b) die verschiedenen Festigkeiten der Bauhölzer, deren Dauer und darnach zu bemessen- 
des Beschlagen und Bearbeiten derselben, letzteres auch mit Rücksicht auf möglichste 
Schonung des Holzes; 
#Ddas bei den Zimmerarbeiten nöthige Seil= und Eisenwerk, in Absicht auf dessen 
Beschaffenheit, Festigkeit und Anwendung; 
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