Gesctz und Verorduungsb lalt
für das Königreich Sachsen,
Gl# Stück vom Jahre 1843.
G23.) Bekanntmachung,
die Statuten der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie und das derselben
ertheilte Concessionsdecret betreffend;
vom 6ten Juni 1843.
Nachdem Se. Königl. Majestät der zu Herstellung einer Eisenbahn von Leipzig über
Altenburg, Werdau und Plauen bis an die Bahyersche Grenze bei Hof, ingleichen einer.
Zweigbahn von Werdau nach Zwickau zusammengetretenen Sächsisch-Bayerschen
Eisenbahncompagnie die für dieses Unternehmen erforderliche Genehmigung mittelst
Allerhöchsten Concessionsdecrets vom 7ten Januar ai. c., unter gewissen, darin näher
bezeichneten Bestimmungen, zu ertheilen, auch die Statuten der gedachten Eisenbahncom—
pagnie bereits unterm 22ften Juni 1842 zu bestätigen allergnädigst geruht haben, so
werden die bezüglichen Allerhöchsten Decrete nebst den dazu gehörigen Beilagen nachste-
hend mit dem Bemerken, daß in gleicher Maaße auch Seiten der Herzoglich Sachsen-
Altenburgischen Staatsregierung rücksichtlich des dortigen Staatsgebiets die erforderliche
Genehmigung und Bestätigung ertheilt worden sei, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 6ten Juni 1843.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf. Stelzer.
Oecret
wegen Concessionirung der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie.
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WIN,FrtedrcchAugust,vonGOTTESGnadenKomg
vonSachsenxc.2c.&c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir behufs der Ausführung des in dem Gesetze
vom 10ten August 1837, 8 1 unter 2 gedachten Unternehmens einer Eisenbahn von
1843. « —
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