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24.) Geseß,
die wegen Aufhebung der Steuerfreiheit zu gewährende Entschädigung betreffend:
vom 15ten Juni 1843.
Friedrich August, von GOTTES# Gnaden König von
Sachsen rc. 2c. 2c.
Zur weitern Ausführung der Verfassungsurkunde § 39 und des Landtagsabschiedes
vom 30sten October 1834 unter B, § 20 sind, nach nunmehr erfolgter Ausmittelung
des steuerfreien Grundeigenthums, der gesetzlich zu gewährenden Entschädigung wegen noch
einige Bestimmungen nothwendig, und Wir verordnen daher, mit Zustimmung Unserer
getreuen Stände, wie folgt.
§& 1. Der Betrag der den Steuerbefreiten auf den Grund ihrer von der Behörde Die Entscha-
als gültig anerkannten Ansprüche vom Staate zu gewährenden Entschädigung gründet t digungsberech-
sich auf die Berechnung der Entschädigungscapitgle und beziehendlich der in Abzug zu 94,
bringenden Abgabenbeträge.
Bei Ermittelung der Entschädigungsbeträge (Landtagsabschied vom Jahre 1834, 91 20, 4)
ist diejenige Zahl von Steuereinheiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich
nach der ersten Aufstellung der Steuercataster herausstellt.
Diese Berechnungen sind den Betheiligten durch die Gerichtsbehörden zur Erklärung
unter der Verwarnung zuzufertigen, daß dieselben, dafern sie binnen einer von deren
Behändigung an zu rechnenden Frist von acht Wochen ihre etwanigen Einwendungen da-
gegen bei der mit der Insinuation beauftragten Gerichtsbehörde nicht einreichen, für rich-
tig anerkannt zu achten und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht Statt finde.
Die Gerichtsbehörden senden die rechtzeitig bei ihnen eingereichten Reclamationen oder
Recursschriften an die Commission wegen Ausmittelung des steuerfreien Grundeigenthums
ein, letztere aber giebt solche, insofern sie dieselben nicht sofort erledigt, in Gemäßheit
des Gesetzes vom 8ten November 1838, § 14 an das Finanzministerium zur Entschei-
dung ab.
§& 2. Der Entschädigungsbetrag wird den Berechtigten, mit Ausnahme des § 3 ge-DieGewährung
dachten Falles, einmal für immer in Capital und in, der Maaße gewährt, wie durch den der Entschädi-
Landtagsabschied vom 30sten October 1834 unter B, 20, 5 bereits festgesetzt ist. gung.
8 3. Nur in Ansehung des eigenthümlichen, unter dem mit den Fürsten und Gra-- Die Entschädi—
fen Herren von Schönburg am 4ten Mai 1740 errichteten Hauptrecesse begriffenen Be- Lung desausee
, Schönburg.