Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

  
Gesetund Verurdnugsguct 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 21. 
München, den 30. April 1916. 
Qu Meine lieben Hfälzer! 
Hundert Jahre sind seit dem Tage verflossen, an dem die 
pfälzischen Lande nach langer Fremdherrschaft und wechselvollen 
Geschicken mit der Krone Bayern vereinigt wurden. Mehr- 
hundertjährige enge Bande verknüpfen Mein Haus mit ihrer 
Geschichte. 
Gerne hätte Ich den erinnerungsreichen Tag bei Meinen 
lieben Pfälzern in ihrer schönen Heimat, wo Meine Vorfahren 
so gerne weilten, wo Ich und die Königin und Meine Kinder 
noch jüngst so herzliche Aufnahme fanden, festlich begangen. 
Die Vorsehung hat es anders bestimmt. 
In dem gewaltigen Völkerringen ist nicht Zeit zu festlicher 
Feier. Jetzt gilt nur die Tat! 
  
  
  
  
  
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