Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

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Schubpässen jedesmal die Uebernahmestationen genau anzugeben und diesen Pässen zugleich 
stets die Aufnahmezusicherung der Heimathsbehörde des Schüblings beizuschließen. 
Dresden, den 1 ten April 1844. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. Demuth. 
—23.) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für die Treibegärtnerei auf 
den Erdbränden bei Planitz; 
vom 18ten April 1844. 
D. Ministerium des Innern hat, im Einverständnisse mit dem Justizministerium, den 
Statuten des Actienvereins für die Treibegärtnerei auf den Erdbränden bei Planitz die nach- 
gesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen al- 
lenthalben nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
bei dem Ministerium des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels 
vollzogen worden. Dresden, am 1 Sten April 1844. 
Ministerium des Innern. 
  
  
  
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
Demuth. 
  
24.) Verordnung, 
die Wahl von Vertretern der katholischen Parochialgemeinde zu Leipzig betreffend; 
vom 1sten Mai 1844. 
DT. 
Vriedrich August, von GOxTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 2c. 
In der katholischen Parochie Leipzig hat sich in mehreren Angelegenheiten das dringende 
Bedürfniß einer gesetzmäßigen Vertretung der Kirchengemeinde, zugleich aber auch, in Folge 
des eigenthümlichen Verhältnisses dieser, die katholischen Glaubensverwandten in sechs Amts- 
bezirken umfassenden, Parochie, bei den wiederholt deshalb angestellten Versuchen, die Un- 
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