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Schubpässen jedesmal die Uebernahmestationen genau anzugeben und diesen Pässen zugleich
stets die Aufnahmezusicherung der Heimathsbehörde des Schüblings beizuschließen.
Dresden, den 1 ten April 1844.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf. Demuth.
—23.) Decret
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für die Treibegärtnerei auf
den Erdbränden bei Planitz;
vom 18ten April 1844.
D. Ministerium des Innern hat, im Einverständnisse mit dem Justizministerium, den
Statuten des Actienvereins für die Treibegärtnerei auf den Erdbränden bei Planitz die nach-
gesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen al-
lenthalben nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
bei dem Ministerium des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels
vollzogen worden. Dresden, am 1 Sten April 1844.
Ministerium des Innern.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.
Demuth.
24.) Verordnung,
die Wahl von Vertretern der katholischen Parochialgemeinde zu Leipzig betreffend;
vom 1sten Mai 1844.
DT.
Vriedrich August, von GOxTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
In der katholischen Parochie Leipzig hat sich in mehreren Angelegenheiten das dringende
Bedürfniß einer gesetzmäßigen Vertretung der Kirchengemeinde, zugleich aber auch, in Folge
des eigenthümlichen Verhältnisses dieser, die katholischen Glaubensverwandten in sechs Amts-
bezirken umfassenden, Parochie, bei den wiederholt deshalb angestellten Versuchen, die Un-
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