(XXXVIL)
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Uferstaaten,
für deren Rechnung der . .
ezeichnung der n.
Elbzoll erhoben Bezeich 9 der Strecke
wird.
Oesterreich . .) für die ganze Strecke von Melnik bis zur Sächsischen Grenze
b.) Strecke von Melnik bis Außig.
c.) „ „ „ Außig bis zur Sächsischen Grenze
Sachsen. a.) für die ganze Strecke von der Böhmischen bis zur Preußischen Grenz
b.) Strecke von der Böhmischen Grenze bis Pirna
Preußen
Anhalt-Bernburg
Cöthen
„ Dessau:
Hannover
Mecklenburg-Schwe-
rin .
Dänemark
C.) Pirna bis Dresden
d.) „ Dresden bis an die Preußische Grenze.
a.) in die ganze Strecke von der Sächsischen bis zur Mecklenburt#
schen Grenze
Strecke von der Sächsischen bis zur Anhaltschen Gren
Anhaltschen bis zur Mecklenburgisch
b.)
C.)
d.)
b.)
f.)
für
Grenze
das Tochheimer Geleit.
aus dem Anhaltschen bis nach Dornburg (Anhalt)
für den Kurs von und nach Schnakenburg und Gegend
die Berührung des Geleits von Coswig
Boßlan
7 ) 1 Dessau
für die ganze Strecke von der Preußischen Grenze bis zum Boitze
burger Geleite
b.) Berührung des Geleits von Schnakenburg
C.) Hitzacker
d.) , Bleckede
a.) für die ganze Strecke
b.) Berührung des Geleits von Domitz
C.) „ „ Boitzenburg
für die Berührung des Geleits Lauenburg
Summe für die Strecke von Melnik bis Hamburg