Staats-Vertrag
zwischen Sachsen, Preußen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg-Schwerin,
das Revisions-Verfahren auf der Elbe betreffend.
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Ihre Mgjestäten, die Könige von Sachsen, Preußen, Hannover und Dänemark
und
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin
haben, in Anerkennung der Vortheile, welche der von Allerhöchst= und Höchstdenselben über
das Revisionsverfahren auf der Elbe am 23sten Juni 1821 abgeschlossene und bis zum
Jahre 1839 ausdrücklich verlängerte, seitdem aber bis auf Weiteres in Anwendung ge-
bliebene Staatsvertrag in administrativer und gewerblicher Beziehung bewirkt hat, über die
Erneuerung dieses Staatsvertrages unter einigen, namentlich durch den Beitritt des König-
reichs Sachsen zum großen deutschen Zollvereine herbeigeführten Modificationen, durch Al-
lerhöchst= und Höchstihre Bevollmächtigten bei der zweiten Elbschifffahrts-Revisions-Com-
mission, nämlich:
Se. Majestät, der König von Sachsen,
Allerhöchstihren Director der 1sten Abtheilung im Finanz-Ministerium, Karl Wehner,
Nitter des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens und des Königlich Preußischen rothen
Adler-Ordens Ilter Classe,
Se. Majestät, der König von Preußen,
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath und Zollvereins-Bevollmächtigten Karl Friedrich
Heinrich Albert Gustav Wencdt,
Se. Majestät, der König von Hannover,
Allerhöchstihren Ober-Steuer-Nath Dr. Otto Karl Franz Klenze, Ritter des Guelphen-
Ordens,
Se. Majestät, der König von Dänemark,
Allerhöchstihren Etatsrath, Sections-Chef in dem General-Zoll= Kammer= und Commerz--
Collegium, Carl Philipp Franke, Ritter des Danebrogs-Ordens und Danebrogs-Mann,
1844. 0