( 285)
S ’s.) Bekanntmachung,
die Bestätigung der Sparcassenordnung für Lommatzsch betreffend;
vom 23sten September 1844.
N Se. Königliche Majestät das Regulativ für eine in Lommatzsch zu begründende,
zugleich zur Benutzung für eine Anzahl umliegender Dorfschaften, wie nachstehend zu er-
sehen, bestimmte Sparcasse zu bestätigen und darüber das hierbei abgedruckte Deeret zu
ertheilen Allergnadigst geruht haben, so wird solches und daß der Anstalt vermöge der
erlangten Allerhöchsten Bestätigung auch die in den unter O beigedruckten §§ 8 und 9#
der Sparcassenordnung enthaltenen Rechtsvergünstigungen zustehen, hierdurch zur öffentli- 1
chen Kenntniß gebracht. Dresden, am 23sten September 1844.
Ministerium des Innern.
von Falkenstein.
Decret
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für Lommatzsch.
W3, Friedrich August, von GCOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
beurkunden hiermit, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des
Innern die Errichtung einer Sparcasse in der Stadt Lommatzsch, welche nach dem einver-
ständlichen Beschlusse des Stadtraths und der Stadtverordneten von der dasigen Stadtge-
meinde vertreten, übrigens nächst der Stadt Lommatzsch selbst auch noch für die im § 1
der Sparcassenordnung aufgeführten Dorfschaften der Umgegend bestimmt sein soll, geneh-
migt, auch der nurerwähnten, Uns vorgelegten Sparcassenordnung die nachgesuchte Bestä-
tigung andurch ertheilt haben.
Wie Wir daher befehlen, daß dem Inhalte dieses Statuts allenthalben auf das Ge-
naueste nachgegangen werden soll, so haben Wir zu dessen Beurkundung dieses von Uns
eigenhändig unterschriebene
Stelzner.
Bestätigungsdecret
ausfertigen und demselben Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.
Dresden, am 23sten September 1844.
Friedrich August.
- J Julius Traugott Jakob von Koenneritz.
Johann Paul von Falkenstein.