(XVII)
Gewerbe= und Personalsteuer — Beitragspflicht hinsichtlich der Perso-
nalsteuer — Beamte, Pensionaͤrs — Gelehrte, Kuͤnstler — Praͤdicatisten
— Capitalisten, Rentiers — Gewerbsgehuͤlfen und Privatdiener
— Abschätung und Erhebung derseben — Behoͤrden dafur — T
lungstermine .. .
— Reclamationen — Behörden und Fristen fuͤr letztere — Kosten und
Stempelimpost .. . . .. . .
— Hinterziehungen und Ordnungswidrigkeiten — Strafen dafuͤr — Ver—
jaͤhrung der letzteren — Untersuchungsbehoͤrden
Glaubensbekenntniß der Augsburgischen Confessionsverwandten — Ver-
bot wider Bildung von Vereinen dagegen
Grund= und Hypothekenbehörden — welche Vorschriften selbige in
den Fällen zu beobachten haben, wenn für Staatsgüter Folien im
Grund= und Hypothekenbuche anzulegen sind
— in welcher Maaße selbige die Einträge von Forderungen des erblän=
dischen ritterschaftlichen Creditvereins und der landständischen Hypo-
thekenbank des Markgrafthums Oberlausitz in die Grund= und Hypo-
thekenbücher bewirken sollen .
— was selbige in Bezug auf die nach 8 231 des Gesetzes vomB öten
November 1843 zu erlassenden schriftlichen Aufforderungen zu beob-
achten haben ...........
Grund= und Hypothekenbücher — inwiesern die Allodialeigenschaft
einzelner Zubchörungen von Lehngütern darin nicht zu bemerken ist
— auf welche Weise die Eintragung des sogenannten Bergreservats in
selbige bewerkstelliat werden soll .
— bis zu welchem Zeitpuncte die desfallsigen Entwürfe an die Commis-
sion für Einrichtung der Grund= und Hypothekenbücher zur Pruͤfung
eingesendet sein muͤssen . .
Grundsteuer, im letzten Termine des Jahres 1845 gefällige, — inwieweit
der desfallsige Betrag erlassen wird
— inwiefern im Jahre 1846 nur 8 pf. von ider Steuereinheit zu ent-
richten sind
Grundstücke, im Staatseigenthume befindliche, — welche Obliegenheiten
die Grund= und Hypothekenbehörden zu beobachten haben, wenn für
selbige Folien im Grund= und Hypothekenbuche anzulegen sind
— unter dem sogenannten Bergreservate veräußerte, — welche desfallsige
Bemerkung im Grund= und Hypothekenbuche aufzunchmen ist
Grundstücksbesitzer — wie die an selbige nach § 231 des Gesehes vom
Öten November 1843 zu erlassenden schriftlichen Aufforderungen be-
schaffen sein sollen
H.
Handel — Vertrag hierüber zwischen dem Königreiche Belgien und dem
deutschen Jollvereine
1845.
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Tag.
24 Dec.
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17 Juli
19 Juli
24 April
30 April
8 Juli
26 März
3 Juli
1 Nov.
23 Ocbt.
22 Dec.
24 April
3 Juli
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Paragraph.
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69 — 74
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