Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

D. 
1815. 
ter 
Dividenden-Schein 
2U-T 
Actie der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. 
  
Gegen Rückgabe dieses Scheins wird den #sten April — den 1sten October 184 aus der Casse der unter- 
zeichneten Gesellschaft die für den gevachten Termin statutenmäßig zu bestimmende und bekannt zu machende 
Dividende ausgezahlt. 
Zittau, den 184 
Directorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn Gesellschaft. 
L I (facsimilirte Unterschriften der drei Directoren.) 
  
Nach § 28 der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstermine an nicht 
erhoben sind, der Gesellschaftscasse, und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig. 
  
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