D.
1815.
ter
Dividenden-Schein
2U-T
Actie der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft.
Gegen Rückgabe dieses Scheins wird den #sten April — den 1sten October 184 aus der Casse der unter-
zeichneten Gesellschaft die für den gevachten Termin statutenmäßig zu bestimmende und bekannt zu machende
Dividende ausgezahlt.
Zittau, den 184
Directorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn Gesellschaft.
L I (facsimilirte Unterschriften der drei Directoren.)
Nach § 28 der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstermine an nicht
erhoben sind, der Gesellschaftscasse, und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig.
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