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Interims-Schein.
Inhaber dieses Interims-Scheines hat sich bei der Erzgebirgischen Eisenbahn-Gesellschaft
mit einer
Actie von Hundert Thaler
im 21 Fl. Fuße
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betheiligt, darauf überhaupt Zwei Thaler Zwölf Groschen eingezahlt, und alle Rechte und
Verbindlichkeiten eines Actionairs nach Maasgabe des Statuts, welchem er sich durchgängig
unterwirft, erlangt.
Chemnitz, den 15ten August 1837.
Directorium der Erzgebirgischen
Für den Bevollmächtigten Eisenbahn-Gesellschaft.
Adolph Wer. B. Eisenstuc. G. F. Heymann.