Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

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7.) einer Uebereinkunft zwischen dem Zollvereine einer Seits, und Hannover und den 
übrigen Staaten ves Steuervereins anderer Seits, wegen Erleichterung des gegen- 
seitigen Verkehrs, unter VI., mit den dazu gehörigen Anlagen I. und II. 
und überdem 
B.) ein Regulatid über das Verfahren bei Versendung inländischer Erzeugnisse und Fa- 
brikate aus dem Gebiete des Zollvereins in das Gebiet des Steuervereins, und aus 
dem letztern in den erstern, nebst einer Beilage, 
hierdurch mit der Verordnung zur öffentlichen Kenntniß, daß von Unsern Zoll= und Steuer- 
behörden und Unterthanen, sowie von allen, die dabei betheiligt sind, sich darnach geachtet 
werde. 
Gegeben zu Dresden, den 1sten December 1845. 
Friedrich August. 
Heinrich Anton von Zeschau. 
  
	        
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