Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

) . 
  
Gesetz-und Verordnungsblakt 
für das Königreich Sachsen, 
Ists Stück vom Jahre 1845. 
  
I.) Verordnung, 
den von den Staaten des deutschen Zollvereins mit dem Königreiche Belgien 
abgeschlossenen Handels- und Schifffahrtsvertrag betreffend; 
vom Oten Januar 1845. 
Waon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
bringen den zwischen den Staaten des deutschen Jolloereins und dem Königreiche Bel- 
gien unter dem ersten September 1844 abgeschlossenen Handels= und Schifffahrtsvertrag 
in der Beilage A. zur öffentlichen Kenntniß. 
Hinsichtlich der, zum Genuß der vereinbarten Zollbegünstigung für die aus dem Zoll- 
vereinsgebiete nach Belgien gehenden Waarenartikel erforderlichen, Ursprungszeugnisse und 
der deshalb und sonst zu treffenden Vorkehrungen wird Unser Finanzministerium das 
Weitere anordnen. 6 
Hiernach haben sich Unsere Zoll= und Steuerbehörden und Unterthanen, sowie Alle, 
die es angeht, zu achten. 
Gegeben zu Dresden, am gt#e#n Januar 1845. 
Friedrich August. 
Heinrich Anton von Zeschau. 
1845. 1 
 
	        
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