Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1918. (108)

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Er ist bei Ausübung des Gewerbes mitzuführen 
und dem Verkäufer, sowie, auf Verlangen auch den 
Polizeibeam.en und den Uberwachungsbeamten der 
Provinzialfleischstelle vorzulegen. 
4. 
Für die Musweiskube ist eine Gebühr zu ent 
richten und zwar: 
Von Gewerbetreibenden der Gewerbe- 
steuerklasse J 
von Gewerbetieibenden der Gewerbe- 
150 .4. 
steuerklasse 1 . . . .. . . .. 100 MJ, 
von Gewerbetreibenden der Gewerbe- 
steuerklasse IIL. . . . . . . . . . ... 60 , 
von Gewerbetreibenden der Gewerbe- 
steuerkrasse VV ... 30 A 
und bei gewerbesteuerfreien Betrieben 20 .. 
. §5« 
Über sämtliche Geschäfte des Betriebes ist ord— 
nungsmäßig Buch zu führen Die Bücher sind auf 
Verlangen der Provinzialfleischstelle oder deren Uber- 
wachungsbeamten vorzulegen. Ferner ist bis zum 
10. eines jeden Monats bem zuständigen Landrats- 
amt — in Stadtkreisen dem Magistrat — Anzeige 
über die im abgelaufenen Monat vorgenommenen 
An= und Verkäuse ven Pferden zur Schlachtung und 
die verkauften Fleischmengen Anzeige zu erstatter. 
6 "“ 
Die Verwendung des Fleisches wird durch be- 
sondere Anordnung der Vrovinzialfleischstelle geregelt 
werden - 
- 7. 
Wer diesen Vestim Sligen oder den auf Grund 
des § 6 zu erlassenden Anodnungen zuwiderhandelt. 
wird mit Gefängmi'sstrafe bis zu einem Jahre und 
mit Geldstrafe bis zu 10 000 oder mir einer 
dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die 
Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung 
bezieh, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören 
oder nicht, eingezogen werden 
Stettin, den 14. Oktober 1918. 
Die Provinzialfleischstelle 
Michaelis, 
Oberpräsident. 
537) Bekanntmachung. 
Der Landschaftsdepurierte des Kreises Prritz, 
Rittergutsbesitzer von Schroeder auf Jagow ist 
für einen weiteren Zeitraum von 6 Jahren wieder- 
gewählt worden 
Stettin, den 31. Oktober 1918. 
Der Oberpräsident. 
In Vertretung: 
  
538) Bekanntmachung. 
Im Landschaftsdepartement Stolp ist der Ritter- 
gutsbesitzer, Rittmeister Eberhard von Köller auf 
Ossecken zum zweiten Landschaftsdeputierten des 
Lauenburg-Bütower Kreises gewählt worden. Der 
bisherige Deputierte Landesökonomierat Fließ- 
bach auf Chottschewke hat das Amt wegen seines 
hohen Alters niedergelegt. 
Siettin, den 31. Oktober 1918. 
Der Oberpräsident. 
Michaelis. 
O. P. I. Nr. 12782. 
539) Bekanntmachung. 
Im Landschaftsdepartement Stolp i. Pom. ist 
an Stelle des zum Landschaftedirektor gewählten 
Landschaftsrats von Bwehn der Deputierte des 
Rummelsburger Kreises Rittergutsbesitzer von 
Puttkamer auf Poberow zum Landschaftsrat 
gewählt worden. 
Stettin, den 28. Oktober 1918. 
Der Oberpräsident. 
In Vertretung: 
Bartels. 
O. P. I. Nr. 12668. 
  
  
des Köntglichen Regierungspräsidenten 
resp. der Königlichen Regierung. 
540 Bekanntmachung. 
Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat 
im Einvernehmen mit dem Herrn Staatskommissar 
für das Wohnungswesen durch Erlaß vom 13. Juli 
d. Is. Nr. IIlI P. 3 B/R. 172 meinem hochbau- 
technischen Beirat, dem Regierungs und Baurat 
Hoschke, die Wahrnehmung der Befugnisse als 
Wohnungsaussichtsbeamter für die Regierungsbezirke 
der Provinz Pommern übertragen. Der Mohnungs- 
aufsichtsbeamte hat die mir und den Herren Re- 
gierungspräsidenten in Stralsund und Köslin zu- 
stehenden Aufsichtsbefugnisse im Auftrage wahrzu- 
nehmen, und sich als ständiger Kommissar des Herrn 
Staatskommissars für das Wohnungswesen der 
Förderung des gesamten Wohnungs= und Siedelungs- 
wesens in der Provinz Pommern zu widmen. Bei 
Ausübung seiner Dienstobliegenheiten stehen ihm die 
Befugnisse der mit der örtlichen Wohnungsaufsicht 
  
betrauten Personen nach Artikel 6 § 2 des Woh- 
nung 
Stettin, den 27. Oktober 1918. 
sgesetzes vom 28. März 1918 zu. 
Der Regierungs-Präsident. 
-m Bartels. E von Schmeling. 
O. P. I. Nr. 12740. Pr A. IV. 10072. « 
Die Eirickungsgevübren betragen für die zweigespaltene Zeile oder deren Naum 25 Pfennig. — Belegdlätter und einzeine 
Stüche kosten 10 Pfennig für jeden angefangenen Bogen, mindesteus aber 20 Pfeunig für jedes Stück des Amtsblartes- 
Schriftleitung: Amtsblattstelle der Königlichen Niegierung. Druck von F. Hessenland. G. m. d. H. in Stettin. 
#####i der „Ofentliche Anzeiger“ und „Senerbeilade 
zum Ößentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsblatis“