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Er ist bei Ausübung des Gewerbes mitzuführen
und dem Verkäufer, sowie, auf Verlangen auch den
Polizeibeam.en und den Uberwachungsbeamten der
Provinzialfleischstelle vorzulegen.
4.
Für die Musweiskube ist eine Gebühr zu ent
richten und zwar:
Von Gewerbetreibenden der Gewerbe-
steuerklasse J
von Gewerbetieibenden der Gewerbe-
150 .4.
steuerklasse 1 . . . .. . . .. 100 MJ,
von Gewerbetreibenden der Gewerbe-
steuerklasse IIL. . . . . . . . . . ... 60 ,
von Gewerbetreibenden der Gewerbe-
steuerkrasse VV ... 30 A
und bei gewerbesteuerfreien Betrieben 20 ..
. §5«
Über sämtliche Geschäfte des Betriebes ist ord—
nungsmäßig Buch zu führen Die Bücher sind auf
Verlangen der Provinzialfleischstelle oder deren Uber-
wachungsbeamten vorzulegen. Ferner ist bis zum
10. eines jeden Monats bem zuständigen Landrats-
amt — in Stadtkreisen dem Magistrat — Anzeige
über die im abgelaufenen Monat vorgenommenen
An= und Verkäuse ven Pferden zur Schlachtung und
die verkauften Fleischmengen Anzeige zu erstatter.
6 "“
Die Verwendung des Fleisches wird durch be-
sondere Anordnung der Vrovinzialfleischstelle geregelt
werden -
- 7.
Wer diesen Vestim Sligen oder den auf Grund
des § 6 zu erlassenden Anodnungen zuwiderhandelt.
wird mit Gefängmi'sstrafe bis zu einem Jahre und
mit Geldstrafe bis zu 10 000 oder mir einer
dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die
Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung
bezieh, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören
oder nicht, eingezogen werden
Stettin, den 14. Oktober 1918.
Die Provinzialfleischstelle
Michaelis,
Oberpräsident.
537) Bekanntmachung.
Der Landschaftsdepurierte des Kreises Prritz,
Rittergutsbesitzer von Schroeder auf Jagow ist
für einen weiteren Zeitraum von 6 Jahren wieder-
gewählt worden
Stettin, den 31. Oktober 1918.
Der Oberpräsident.
In Vertretung:
538) Bekanntmachung.
Im Landschaftsdepartement Stolp ist der Ritter-
gutsbesitzer, Rittmeister Eberhard von Köller auf
Ossecken zum zweiten Landschaftsdeputierten des
Lauenburg-Bütower Kreises gewählt worden. Der
bisherige Deputierte Landesökonomierat Fließ-
bach auf Chottschewke hat das Amt wegen seines
hohen Alters niedergelegt.
Siettin, den 31. Oktober 1918.
Der Oberpräsident.
Michaelis.
O. P. I. Nr. 12782.
539) Bekanntmachung.
Im Landschaftsdepartement Stolp i. Pom. ist
an Stelle des zum Landschaftedirektor gewählten
Landschaftsrats von Bwehn der Deputierte des
Rummelsburger Kreises Rittergutsbesitzer von
Puttkamer auf Poberow zum Landschaftsrat
gewählt worden.
Stettin, den 28. Oktober 1918.
Der Oberpräsident.
In Vertretung:
Bartels.
O. P. I. Nr. 12668.
des Köntglichen Regierungspräsidenten
resp. der Königlichen Regierung.
540 Bekanntmachung.
Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat
im Einvernehmen mit dem Herrn Staatskommissar
für das Wohnungswesen durch Erlaß vom 13. Juli
d. Is. Nr. IIlI P. 3 B/R. 172 meinem hochbau-
technischen Beirat, dem Regierungs und Baurat
Hoschke, die Wahrnehmung der Befugnisse als
Wohnungsaussichtsbeamter für die Regierungsbezirke
der Provinz Pommern übertragen. Der Mohnungs-
aufsichtsbeamte hat die mir und den Herren Re-
gierungspräsidenten in Stralsund und Köslin zu-
stehenden Aufsichtsbefugnisse im Auftrage wahrzu-
nehmen, und sich als ständiger Kommissar des Herrn
Staatskommissars für das Wohnungswesen der
Förderung des gesamten Wohnungs= und Siedelungs-
wesens in der Provinz Pommern zu widmen. Bei
Ausübung seiner Dienstobliegenheiten stehen ihm die
Befugnisse der mit der örtlichen Wohnungsaufsicht
betrauten Personen nach Artikel 6 § 2 des Woh-
nung
Stettin, den 27. Oktober 1918.
sgesetzes vom 28. März 1918 zu.
Der Regierungs-Präsident.
-m Bartels. E von Schmeling.
O. P. I. Nr. 12740. Pr A. IV. 10072. «
Die Eirickungsgevübren betragen für die zweigespaltene Zeile oder deren Naum 25 Pfennig. — Belegdlätter und einzeine
Stüche kosten 10 Pfennig für jeden angefangenen Bogen, mindesteus aber 20 Pfeunig für jedes Stück des Amtsblartes-
Schriftleitung: Amtsblattstelle der Königlichen Niegierung. Druck von F. Hessenland. G. m. d. H. in Stettin.
#####i der „Ofentliche Anzeiger“ und „Senerbeilade
zum Ößentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsblatis“