Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

185 ) 
Gesetzund Vewrhnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
144 Stück vom Jahre 1846. 
  
öS1) Verordnung, 
den mit der Königl. Großbritannischen Regierung abgeschlossenen Vertrag wegen 
gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte und wegen Herabsetzung der Englischen 
Einfuhrzölle von hierlands erschienenen Büchern und dergleichen betreffend; 
vom 27sten August 1846. 
Nachdem unterm 13ten Mai dieses Jahres zwischen der Königlich Preußischen und der 
Königlich Großbritannischen Regierung nachstehender Vertrag abgeschlossen worden ist: 
Vertrag 
zwischen Preußen und Großbritannien 
wegen gegenseitigen Schutzes der Au— 
toren Rechte gegen Nachdruck und un— 
befugte Nachbildung. 
Seine Majestät der König von Preußen und 
Ihre Majestät die Königin des vereinigten Kö— 
nigreiches von Großbritannien und Irland, 
von dem Wunsche beseelt, auf Erzeugnisse der 
Literatur und der schönen Künste, welche in 
einem der beiden Staaten zuerst erschienen sind, 
in dem anderen Staate dieselben Privilegien 
hinsichtlich des ausschließlichen Nechtes zur 
Vervielfältigung auszudehnen, welche gleich- 
artigen in diesem Stagte zuerst erschienenen 
1846. 
Convention 
between Prussia and Great-Britain 
Pespecting International 
Copyright. 
  
His Majesty the King of Prussia and Her 
Majesty the Queen of the United King- 
dom of Great Britain and Ireland, being 
desirous of ektending to works of litera- 
ture and the fine arts which may be first 
published in either of the two States, the 
Same privileges in the other State, in re- 
gard 10 Copyright, which are enjoyed by 
Similar works first published in such 
other State; and Her Britannick Majesty 
28
	        
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