(33)
26) Das Grenzberichtigungsgeschäft zwischen den Königreichen Sachsen und Böhmen
ist dahin gediehen, daß die beiderseitige Ratification einer darüber commissarisch abgeschlosse-
nen Convention einem Anstande nicht mehr unterliegt; hei der zu Erledigung einiger dabei
in Frage kommender besondern Verhältnisse noch fort,ustellenden Verhandlung aber, ist auf
die thunlichste Erfüllung des in dem ständischen Antrage vom 27 sten November v. J. ausge-
sprochenen Wunsches Unsere Sorge gerichtet.
27) Durch die von den getreuen Ständen in der Schrift vom 13ten Juni 1846 nach-
träglich bewirkte Zustimmung zu
a) den Handels= und Schifffahrtsverträgen
aa) mit dem Königreiche Belgien d. d. Brüssel, den 1sten September 1844,
bb) mit dem Königreiche Portugal d. d. Berlin, den 19ten September 1844,
cc) mit dem Königreiche Sardinien d. d. Berlin, den 23sten Juni 1845,
ferner zu
b) dem Vertrage mit dem Hannover-Oldenburgischen Steuervereine d. d. Braun-
schweig, den 1 6ten October 1845, wegen Beförderung gegenseitiger Verkehrsverhältnisse,
nicht minder
) zu den Elbschifffahrtsverträgen, als:
aa) der Additionalacte d. d. Dresden, den 13ten April 1844,
bb) der Uebereinkunft über schifffahrts= und strompolizeiliche Vorschriften für
die Elbe, von demselben Datum,
cc) dem Staatsvertrage, die Negulirung des Brunshauser Zolles betreffend, von
demselben Datum, und endlich
dd) zu dem Staatsvertrage, das Revisionsverfahren auf der Elbe betreffend,
(d. d. Dresden, den 30sten August 1843,
haben diese Angelegenheiten insoweit ihre Erledigung erlangt. Wir werden jedoch die hier-
bei ausgesprochenen Wünsche der getreuen Stände nicht unbeachtet lassen, insbesondere auch
d) die rücksichtlich einiger die Interessen der Baumwoll= und Leinengarnspinnereien,
ingleichen der Baumwollen= und Leinenweberei vorzugsweise berührenden wichtigen Tarif-
fragen gestellten Anträge bei den jetzt schwebenden Verhandlungen thunlichst berücksichtigen
lassen; dabei aber auch ganz besonders darauf Bedacht nehmen, daß die sich hierüber unter
den Zollvereinsregierungen bisher kund gegebenen verschiedenen Ansichten zu einer angemesse-
nen Ausgleichung gelangen und hierbei Alles vermieden werde, wodurch die bisherige Ein-
tracht der Vereinsregierungen irgend eine Störung erleiden könnte.
In Ansehung ferner
e) des Münzeartels sollen die Veröffentlichung und die Vorlegung desselben an die nächste
Ständeversammlung, behufs nachträglicher Zustimmung von Seiten der letzteren, zu seiner
Zeit bewirkt werden. ·
sk-
10