Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Was demnächst 
f) die Petitton der hiesigen Handelsinnung nebst 20 Anschlußpetitionen auswärtiger 
Handelscorporationen und Consorten rücksichtlich der Elbschifffahrtsabgaben betrifft, so wer- 
den Wir — abgesehen von der bereits in Unserem Decrete vom 29sten December 1845 
ertheilten Zusicherung, daß keine Gelegenheit verabsäumt werden solle, weitere Ermäßigun- 
gen des Elbzolles für augenscheinlich zu hoch tarifirte Waarenartikel wo möglich zu erwirken — 
den in der ständischen Schrift unter Nr. 1. bis 5. enthaltenen Anträgen, nach gründlicher 
Erwägung derselben, und, so weit nöthig, nach vernommenem Gutachten des betheiligten 
Handelsstandes, thunlichst entsprechen, auch der nächsten Ständeversammlung über die Er- 
solge Mittheilung zugehen lassen. 
Endlich 
8) wollen Wir den, von den getreuen Ständen, auf die Petition der Schiffer Jo- 
hann Benjamin Webers und Genossen vom Sten Januar 1846 wegen der Schiffmühlen 
und wegen der zur Erleichterung der Schifffahrt an den Elbbrücken etwa zu treffenden 
Vorkehrungen und Maaßregeln, bevorworteten Puncten, wie bisher schon geschehen, auch 
fernerhin Unsere fortwährende Aufmerksamkeit schenken, auch den auf gedachte Petition 
bezüglichen allgemeinen Antrag einer gründlichen Prüfung unterwerfen lassen. 
28) Da über die durch Decret vom 29sten November v. J. zur ständischen Begut- 
achtung gelangten Grundzüge einer Reform der Medieinalverfassung, in Bezug auf die 
hinsichtlich der Bildung des ärztlichen Personals und der Classification des letzteren dermalen 
bestehenden Einrichtungen, — durch welche zugleich die von der letzten Ständeversamm- 
lung in Anregung gebrachte Frage über das Fortbestehen oder die Aufhebung der hiesigen 
chirurgisch-medicinischen Academie ihre endliche Erledigung gefunden haben würde, — die 
getreuen Stände zu einer übereinstimmenden Ansicht sich nicht vereinigt haben, vielmehr 
in den von beiden Kammern deshalb übergebenen Schriften zum Theil von einander 
abweichende Gutachten eröffnet worden sind, so nehmen Wir zur Zeit Anstand, dieses Ge- 
genstandes halber Unserer Seits eine bestimmte Entschließung zu fassen. Wir werden 
jedoch darüber, ob überhaupt und in welchem Umfange der gedachte Reformplan weiter 
zu verfolgen und ob deshalb, nach Befinden, eine Vorlage an die nächste Ständever- 
sammlung zu bringen sei, fernere sorgfältige Erwägung pflegen, dieselbe aber auch zu- 
gleich darauf richten lassen, inwiefern es angemessen erscheine, daß mit der von beiden 
Kammern übereinstimmend für wünschenswerth erklärten Aufhebung der Vorschrift des 
8 2 des Mandats vom 30sten Januar 1819, selbst unerwartet der definitiven Beschluß- 
fassung über eine weiter greifende Umgestaltung der bestehenden Medicinalgesetzgebung, vor- 
geschritten werde. 
29) Wir bedauern, daß es nicht möglich gewesen, die Berathung 
a) des den getreuen Ständen vorgelegten Regulativs wegen Ausübung des welt- 
lichen Hoheitsrechts über die katholische Kirche,
	        
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