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Abstimmungen in den ständischen Kammern — in welchem Falle das Ab-
treten der Staatsminister und Königlichen Commissare dabei künftig
noch stattzufinden hat
Abtret en der Staatsminister und Königlichen Commissare bei den Abstimmun-
gen in den ständischen Kammern — in welchem Falle dasselbe künftig
nur noch stattzufinden hat. .
Actuarien, bei den Königl. Untergerichten angestellte, — deren Eintheilung in
zwei Classen und sonstige Stellung
Advocaten, zu Güter= oder Rechtsvertretern im Concursprocesse oder zu Contra-
dictoren im Edictalprocesse außerhalb des Concurses bestellte. — Wegfall
der besondern Verpflichtung derselben als solche
Appellationen, gegen das Verbot der Aufführung oder die Beschlagnahme
eines Werks eingewendete, — haben keine Suspensiokraft
Appellationsgerichte — deren Obliegenheit zur Aufsichtsführung über die
Art und Weise der Fortführung der Grund= und Bypothekenbücher bei
den Untergerichten
Arbeitshausstrafen, mit 3hchensftaf * – deren Ver-
wandlung. » ··
Armee — anderweites Gesetz über die Verpflichtung darin zu dienen
— Ausführungsverordnung dazu
Ausfertigungen, gerichtliche, an entfernte Betheiligte zu behändigende, — — kön-
nen letzteren durch die Post zugesendet werden
Ausgewiesene — welche Uebereinkunft zwischen der hiesigen und Königl. Würt-
tembergischen Regierung wegen deren gegenseitiger Uebernahme abgeschlossen
worden it
Ausschuß, ständischer, — neue Zusammensetzung desselben. zu Verwaltung der
Staatsschuldencasse
Auswanderungssteuern — Convention zwischen dem Königreiche Sachsen
und den vereinigten Staaten von Nordamerica wegen gegenseitiger Auf-
hebung derselben
B.
Baden, Großherzogthum, — Uebereinkunft zwischen selbigem und dem Königreiche
Sachsen wegen gegenseitiger unentgeldlicher Heilung und Verpflegung,
auch Beerdigung erkrankter und beziehendlich vasstorbener unbemittelter
Unterthanen
Baumwolle, explodirende und zum Schießbedarf gebrauchte, — die bei deren
und ühnlicher Präparate Fabrikation, Aufbewahrung, Versendung und
Verkaufe anzuwendenden Vorsichtmaaßregeln betr.
Bayern, Königreich, — die mit der dasigen Regierung abgeschlossene Uebereinkunft
wegen Untersuchung und Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feb und dische—
reifrevel an den beiderseitigen Landesgrenzen betr.
Bayersch-Sächsische Eisenbahn — deren Tract
——.§§ —
deren Compagnie beantragt deren Abtretung an den Staat —
desfallsige Einberufung der Stände .
1846.
Tag.
19 Juni
19 Juni
30 Juni
7 Mai
27 Juli
28 Sept.
30 Juli
31 Juli
1 Aug.
1 Oct.
29 April
18 Juni
7 Sept.
12 Oct.
10 Dec.
12 Dec.
12 Febr.
20 März
7 Dec.
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