Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Abstimmungen in den ständischen Kammern — in welchem Falle das Ab- 
treten der Staatsminister und Königlichen Commissare dabei künftig 
noch stattzufinden hat 
Abtret en der Staatsminister und Königlichen Commissare bei den Abstimmun- 
gen in den ständischen Kammern — in welchem Falle dasselbe künftig 
nur noch stattzufinden hat. . 
Actuarien, bei den Königl. Untergerichten angestellte, — deren Eintheilung in 
zwei Classen und sonstige Stellung 
Advocaten, zu Güter= oder Rechtsvertretern im Concursprocesse oder zu Contra- 
dictoren im Edictalprocesse außerhalb des Concurses bestellte. — Wegfall 
der besondern Verpflichtung derselben als solche 
Appellationen, gegen das Verbot der Aufführung oder die Beschlagnahme 
eines Werks eingewendete, — haben keine Suspensiokraft 
Appellationsgerichte — deren Obliegenheit zur Aufsichtsführung über die 
Art und Weise der Fortführung der Grund= und Bypothekenbücher bei 
den Untergerichten 
Arbeitshausstrafen, mit 3hchensftaf * – deren Ver- 
wandlung. » ·· 
Armee — anderweites Gesetz über die Verpflichtung darin zu dienen 
— Ausführungsverordnung dazu 
Ausfertigungen, gerichtliche, an entfernte Betheiligte zu behändigende, — — kön- 
nen letzteren durch die Post zugesendet werden 
Ausgewiesene — welche Uebereinkunft zwischen der hiesigen und Königl. Würt- 
tembergischen Regierung wegen deren gegenseitiger Uebernahme abgeschlossen 
worden it 
Ausschuß, ständischer, — neue Zusammensetzung desselben. zu Verwaltung der 
Staatsschuldencasse 
Auswanderungssteuern — Convention zwischen dem Königreiche Sachsen 
und den vereinigten Staaten von Nordamerica wegen gegenseitiger Auf- 
hebung derselben 
B. 
Baden, Großherzogthum, — Uebereinkunft zwischen selbigem und dem Königreiche 
Sachsen wegen gegenseitiger unentgeldlicher Heilung und Verpflegung, 
auch Beerdigung erkrankter und beziehendlich vasstorbener unbemittelter 
Unterthanen 
Baumwolle, explodirende und zum Schießbedarf gebrauchte, — die bei deren 
und ühnlicher Präparate Fabrikation, Aufbewahrung, Versendung und 
Verkaufe anzuwendenden Vorsichtmaaßregeln betr. 
Bayern, Königreich, — die mit der dasigen Regierung abgeschlossene Uebereinkunft 
wegen Untersuchung und Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feb und dische— 
reifrevel an den beiderseitigen Landesgrenzen betr. 
Bayersch-Sächsische Eisenbahn — deren Tract 
——.§§ — 
deren Compagnie beantragt deren Abtretung an den Staat — 
desfallsige Einberufung der Stände . 
1846. 
  
Tag. 
19 Juni 
19 Juni 
30 Juni 
7 Mai 
27 Juli 
28 Sept. 
30 Juli 
31 Juli 
1 Aug. 
1 Oct. 
29 April 
18 Juni 
7 Sept. 
12 Oct. 
10 Dec. 
12 Dec. 
12 Febr. 
20 März 
7 Dec. 
  
Seite. 
64 
270 
103 fl. 
106 
107 fg. 
129 fg. 
306 fg. 
31 fg. 
60 
225 fg. 
267 fg. 
321 fg. 
323 fg. 
3 
21 
312 
  
Paragraph. 
1 u. 2 
11 
3,7, 11 
1—3 
1—111 
1—165 
1—11
	        
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